
Betriebliche Altersversorgung
Informationen und Impulse zur bAV - Infos, Unterlagen, Berechnungs- und Abschlussmöglichkeiten
Betriebliche Altersvorsorge
Überblick
Nach dem Betriebsrentengesetz versteht man unter betrieblicher Altersversorgung (bAV) alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur
- Altersversorgung
- Invaliditätsversorgung oder
- Hinterbliebenenversorgung
aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt hat ( § 1 Abs. 1 BetrAVG).
Sie trägt zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmern und ihren Familien bei. Der Arbeitgeber hat damit die Möglichkeit, Mitarbeiter zu finden, zu motivieren und zu binden.
Darüber hinaus spart der Arbeitgeber oftmals Lohnnebenkosten.