Die Unterstützungskasse

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Wozu braucht man eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse?

Hier finden Sie grundsätzliche Informationen, weshalb eine Unterstützungskasse für das Belegschaftsgeschäft zum Einsatz kommt

Wie funktioniert eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse?

Hier finden Sie eine einfache Erklärung, wie eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse funktioniert.

 

Vorteile für Arbeitgeber

• Unbegrenzt steuerfreier Arbeitgeberbeitrag möglich, insbesondere
  interessant für Gehaltgestaltungen bei Führungskräften

• Voller Betriebsausgabenabzug bei kongruent rückgedeckter UK

• Bilanzneutralität

• Bei konsequenter kongruenter Rückdeckung Minimierung der Haftung

• Vorteilhaftes Auslagerungsinstrument für Pensionszusagen

• Outsourcing von Verwaltungsaufgaben in der Anwartschafts- und
  Rentenphase auf die Unterstützungskasse

Einschränkungen für Arbeitgeber

  • Bei Unternehmensliquidation notwendige Anwendung von Liquidationsversicherungen
    – ansonsten ist keine Liquidation möglich (Kosten)
  • PSV-pflichtig für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und nicht beherrschende GGFs

Warum Unterstützungskasse und nicht Pensionszusage?

Hier finden Sie Antworten auf die Frage, welcher Durchführungsweg im Vergleich von Unterstützungskasse und Pensionszusage bessere Liquiditätsvorteile bietet.

 

Vorteile des Unterstützungskasse

Vorteile für Mitarbeiter

  • Durch Beiträge Minderung der Steuerprogression ggf. Ersparnisse bei Sozialabgaben bei Einkommen bis zur BBG
  • Versteuerung der Versorgungsleistungen erst im Rentenalter zum in der Regel günstigeren Steuersatz
  • Die Unterstützungskasse leistet direkt an die Versorgungsberechtigten
  • Wahlmöglichkeit zwischen Kapital- und Rentenleistung bei Renteneintritt
  • Kostengünstig durch Gruppenvertragskonditionen
  • Kostenfreie Verpfändung an den Mitarbeiter bzw. GGF
  • Gestaltung individueller Versorgungslösungen
    – Altersrentenleistungen
    – mit und ohne Einschluss von Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz
    – garantierte Rentendynamik (1%)
  • Vorteilhafte Vereinbarung von gebrochenen Versicherungsdauern
    – also die Wahl des Rentenbeginn nach dem Geburtsmonat

Einschränkungen für Mitarbeiter

  • Eingeschränkte Beitragsgestaltung durch (überwiegend) gleichbleibende oder steigende Beiträge
  • Eingeschränkte Portabilität: neuer Arbeitgeber muss Trägerunternehmen werden

Portabilität und Insolvenzsicherung

Hier finden Sie Informationen zum Arbeitgeberwechsel sowie Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitgeberinsolvenz.

 

Kombination der Unterstützungskasse mit Direktversicherung

Hier wird Ihnen das Kombimodell erläutert.