Chef sitzt am Schreibtisch und junge Mitarbeiter stehen lächelnd neben ihm - Münchener Verein Betriebliche Altersvorsorge

Durchführungswege

Detailinformationen zu:

  • Direktversicherung

  • Unterstützungkasse

  • Pensionszusage

Die wichtigsten Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung

Zu jedem der drei Druchführungswege finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Details.

Mittelblaue Farbkachel

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der Basisbaustein der betrieblichen Altersversorgung

Hellgrüne Farbkachel

Unterstützungs kasse

Steuerfreie Beitragszahlung in unbegrenzter Höhe

Hellblaue Farbkachel

Pensionszusage

Für Top-Führungskräfte und Geschäftsleitung

Direktversicherung

Basisbaustein für alle

Die Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung

Details zur Direktversicherung

Die Einzahlungen in die Altersversorgung sind in der Regel steuerfrei. Die Feinheiten sollte der Berater mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber besprechen und so die bestmögliche Absicherungsform suchen. Als Basisbaustein ist jedoch immer die Direktversicherung zu empfehlen.

Welche Vorteile bietet die Direktversicherung?

  • Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Hartz-IV-sicher).
  • Bei Arbeitslosigkeit oder im Erziehungsurlaub kann die Versicherung privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden.
  • Bei Ausscheiden aus dem Betrieb kann die Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.
  • Im Rahmen der Entgeltumwandlung ist eine Übertragung, Verpfändung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.
  • Arbeitgeber profitieren von einer Lohnsteuerersparnis im Rahmen der Deutschen Förderrente nach §100 EStG

Wer kann die Direktversicherung des Münchener Verein abschließen?

Die Direktversicherung kann nur aus Anlass eines ersten Arbeitsverhältnisses eingerichtet werden. Für ein zweites Arbeitsverhältnis kommt die Unterstützungskasse in Frage. 

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung und wird vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) für den Arbeitnehmer (versicherte Person) abgeschlossen.

Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber; entweder als direkt durch ihn zugesagte Leistung (Arbeitgeberfinanzierung) oder der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil des Bruttogehaltes in Beiträge zur Direktversicherung umgewandelt wird (Entgeltumwandlung).

Der Münchener Verein erhält die Beiträge vom Arbeitgeber und zahlt die Leistungen aus dieser Versicherung bei Fälligkeit an den Arbeitnehmer.

Welche Leistungen bietet die Direktversicherung des Münchener Verein?

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn, frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % oder Auszahlung des gesamten Kapitals ist zum Rentenbeginn möglich.

Welche Zahlungsweise ist möglich?

Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den steuerlichen Freibetrag durch Zuzahlungen von jeweils mindestens 200 € voll zu nutzen.

Der Mehrwert

Zusätzlich zur Steuer- und Sozialabgabenersparnis profitiert der Arbeitnehmer von folgenden Vorteilen:

  • Günstige Beiträge durch einen Gruppentarif in der Firma.
  • Hartz IV sichere Anlageform.
  • Schneller Kapitalaufbau durch die Wahl der richtigen Anlageprodukte.
  • Variable Beitragszahlung, d.h. auch Zuzahlungen sind jederzeit möglich.
  • Flexibler Rentenbeginn: Rente mit 67 oder doch schon mit 62? Die Entscheidung liegt beim Arbeitnehmer!
  • Arbeitgeberzuschüsse möglich

Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Durch den Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann die Beitragsfreiheit vereinbart werden.
Mehr dazu im Infoblatt

Dynamik abschließbar

Drei Arten der Dynamisierung sind möglich

  • Beitragsdynamik
  • Prozentdynamik
  • BBG-Dynamik

Infos zu den verschiedene Dynamikarten

X-Variante

  • Komfortabler Abschluss mit allen wichtigen Sicherheitskomponenten für den sicherheitsorientierten Anleger

  • Tarif X ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung bei Rentenbeginn und mit GarantiePlus von 100 %
  • Bequem kann der Kunde bei Abschluss aus 5 Fondsstrategien wählen.
  • Zur Sicherung der Kursgewinne vor Rentenbeginn ist das aktive Ablaufmanagement vereinbart
  • Volle Flexibilität in der Ansparphase 

Details zur betriebliche BerufsunfähigkeitsVersicherung

Berufsunfähigkeit stellt die Betroffenen und ihre Familien vor finanzielle Probleme. Darum ist uns nicht erst seit Corona bewusst: Absicherung in Krisenzeiten ist wichtig.

Die Absicherung von Berufsunfähigkeit geht besonders günstig über eine Direktversicherung und bringt für alle Beteiligten einen echten Mehrwert:

  • Sicherheit in Krisenzeiten
  • Attraktive Sozialleistung 
  • Zusätzliche Wertschätzung und Fürsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Stärkung der Bindung zum Unternehmen
  • Mehrleistung für Fachkräfte, die das von einem neuen Arbeitgeber erwarten 
  • Mitarbeiter können BU-Schutz mit eigenen Beiträgen erhöhen, solange der Anteil des Arbeitgebers mindestens 50 % beträgt.

  • Steuerlich absetzbare Betriebsausgabe 
  • Einfach darstellbare Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge schon ab 10 Personen

Deutsche FörderRente

nach § 100 Einkommensteuergesetz

zu den Details

Fördervoraussetzungen

Wie werden Arbeitgeber gefördert?

Arbeitgeber dürfen 30 % ihres Beitrages über das Lohnsteuerabzugsverfahren einbehalten. Die darüber hinaus gehenden Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Arbeitgeber-Beitrag

Mindestens 240 € p.a,
Höchstens 960 € p.a.
Es muss sich um einen zusätzlichen Beitrag zum geschuldeten Lohn handeln.

Voraussetzungen

Der Arbeitnehmer ist im 1. Dienstverhältnis
Das Bruttoeinkommen beträgt bis zu 2.575 € monatlich (30.900 € jährlich)
Ungezillmerter Tarif, d. h. die Abschlusskosten werden über die Laufzeit verteilt

Entgeltumwandlung

Arbeitgeber

Seit der Einführung des Betriebsrentengesetzes haben die Arbeitnehmer ein Recht, Entgeltumwandlung zu verlangen: Bietet die Firma selbst keine bAV nach § 3 Nr. 63 EStG an, hat der Arbeitnehmer das Recht, die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung durchzuführen. 

Mehr Informationen im Video

Gesetzlicher Zuschuss zur Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeber hat zu dieser Direktversicherung grundsätzlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss in Höhe von 15% zu leisten.
In einzelnen Tarifverträgen ist dieser Zuschuss höher als 15%, in anderen ist er von den Tarifparteien ganz gestrichen worden.
Weitere Informationen und Unterlagen zur Direktversicherung und Tarifverträgen finden Sie hier: Übersicht Tarifverträge

Geringverdienerförderung, § 100 EStG
Damit ihre Mitarbeiter im Niedriglohnbereich eine Betriebsrente erhalten, können die Arbeitgeber auch gezielt helfen. Dafür werden sie vom Staat durch Lohnsteuergutschriften unterstützt.

Mehr Informationen im Video
 

Arbeitnehmer

Altersversorgung statt Gehalt

Seit 2002 gibt es die Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihr Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung einzuzahlen (Entgeltumwandlung)
Diese Betriebsrente ist in Deutschland bei kleinen Firmen unterdurchschnittlich vertreten.
Das liegt laut Untersuchungen auch an Unkenntnis, dass es diese Möglichkeit gibt und fehlender Initiative.
Es gibt dennoch Möglichkeiten, das Thema „Geförderte Altersversorgung“ zielgerichtet anzusprechen.  Vertriebsansätze


bAV-Freibetragsrechner
Mit ihm können Sie den Kunden zeigen, bis zu welcher Höhe bAV-Renten frei von Krankenversicherungsbeiträgen bleiben.

Garantiefinder 

Die Wahl Ihres Garantieniveaus wirkt sich auf die Höhe der möglichen Auszahlung aus.

Übertragung / Übernahme

Arbeitgeberwechsel

Alle Informationen zum Arbeitgeberwechsl in der Direktversicherung finden Sie hier zusammengefasst:

Übertragung und Übernahme

Abfindungsvereinbarung DV

Brief Arbeitgeberwechsel

 

Die Unterstützungskasse

Steuerfreie Beitragszahlung in unbegrenzter Höhe

Die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Arbeitgeber erteilt an den Arbeitnehmer eine Versorgungszusage auf Leistungen der Unterstützungskasse. Die Leistungen werden durch die Unterstützungskasse ausgezahlt.

Die Unterstützungskasse ist ein staatlich geförderter Weg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber führt die Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Sie werden durch den Arbeitgeber selbst oder durch den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert. Die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei. Entrichtet der Arbeitnehmer die Beiträge, sind sie auch steuerfrei, die Sozialversicherungsfreiheit ist aber auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) begrenzt

Die Form der betrieblichen Altersversorgung ist interessant für Fach- und Führungskräfte, die gut verdienen und zusätzlich für das Alter ein finanzielles Polster aufbauen wollen. Ebenso ist sie eine gute Wahl, wenn die Fördergrenzen anderer Altersvorsorgen, wie die Direktversicherung, bereits ausgeschöpft sind.

Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Unterstützungskasse keinen Anspruch, sondern nur gegenüber seinem Arbeitgeber. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Versorgungsansprüche über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
Zum Pensions-Sicherungs-Verein

Für diese Versorgung bieten wir ein fondsgebundenes Anlagekonzept. Es verbindet finanzielle Sicherheit mit den Renditechancen an den Kapitalmärkten. 

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Mitarbeiterbindung von Fach- und Führungskräften sowie Vorteile beim Recruiting
  • Reduzierte Lohnnebenkosten und Steuerersparnis
  • Verwaltung und Abwicklung über die Unterstützungskasse entlastet den Betrieb
  • Keine Bilanzauswirkungen
  • Individuelle Lösungen möglich

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Staatlich geförderte Altersvorsorge
  • Absicherung des Lebensstandards im Alter
  • Sparvorteile bei Steuern und Sozialabgaben
  • Wahl zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalzahlung
  • Dynamisierung zum Inflationsausgleich möglich
    Zu den Dynamikarten 

Pensionszusage

Eine Pensionszusage für gehobene Ansprüche

Für Top-Führungskräfte und Geschäftsleitung
 

Altersvorsorge für GGFs (MV) 

Altersvorsorge für GGFs (VW)

Neuzusage

Bei der Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente.

  • Durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten kann die Pensionszusage insolvenzsicher gestaltet werden.
  • Keine Höchstbeiträge für die Steuerfreiheit, daher ist die Pensionszusage nicht nur für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sondern auch für höherverdienende oder leitende Angestellte geeignet.
  • Hohe Absicherung für den Todesfall ist durch Kapitalzusage weiterhin möglich.

Pensionszusagen-Check

Ihr Kunde spart bares Geld und profitiert von geprüfter Sicherheit

Durch die Rechtsprechung oder Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen ergibt sich aber häufig ein Anpassungsbedarf. Im schlimmsten Fall sind die Folgen der Verlust der Zusage oder die vollständige Auflösung der Rückstellung in der Steuerbilanz. Mit einem Pensionszusagen-Check durch unseren Kooperationspartner febs Consulting GmbH können Sie Ihre Kunden davor schützen. Der Pensionszusagen-Check besteht aus der formellen Prüfung der bestehenden Pensionszusage durch die unabhängigen febs-Experten.

Beantragen

  • Gemeinsam mit Ihrem Kunden füllen Sie den Auftrag zur formellen Prüfung aus und senden ihn an: bauknecht.ingbert@muenchener-verein.de. Ihr Kunde ist der Auftraggeber für febs Consulting GmbH.
  • Die Prüfung dauert etwa eine Woche. Sobald Ihnen das febs-Gutachten zugeht, können Sie für Ihren Kunden Vorsorgevorschläge erarbeiten.
  • Die Abrechnung des Pensionszusagen-Checks erfolgt automatisch zwischen febs Consulting GmbH und dem Münchener Verein.

Kostenübernahme Bestandskunden

Bei Bestandskunden übernimmt der Münchener Verein die Kosten der formellen Prüfung von 390 Euro zzgl. MwSt. je Pensionszusage durch die febs Consulting.

Formular Pensionszusagen-Check:

770 13 31 – febs-Erhebungsbogen und Auftrag Pensionszusagen-Check

Neueinrichtung Pensionszusage

Bei Gesellschaftern-Geschäftsführern ohne Pensionszusage übernehmen wir die Kosten von 690 € zzgl. MwSt. für die Formulierung einer Pensionszusage. Praxis-Tipp: Dies ist insbesondere für Kunden interessant, welche z.B. Tantiemen in Altersvorsorge umwandeln möchten.

Formulare Einrichtung einer Pensionszusage:

770 13 32 – febs-Auftrag Einrichtung einer Pensionszusage

770 13 33 – febs-Erhebungsbogen Einrichtung einer Pensionszusage

770 13 34 – febs-Erhebungsbogen Prüfung der Einrichtung einer Pensionszusage

Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei der Pensionszusage erteilt die GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.

Dabei können folgende Versorgungsversprechen gewährt werden:

  • Leistungen zur Altersversorgung
    und/oder
  • zur Absicherung des Invaliditätsfalls
    und/oder
  • zur Hinterbliebenenabsicherung
Muster für Pensionszusagen:

Die Muster sind jeweils an die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls anzupassen. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Diese erfolgt durch den Steuer- bzw. Rechtsberater.

Gesellschafterbeschluss Direktversicherung AG-finanziert

Gesellschafterbeschluss Direktversicherung Beitragsänderung

Gesellschafterbeschluss Erhöhung MVU Unterstützungskasse

Gesellschafterbeschluss MVU Unterstützungskasse + Direktversicherung Entgeltumwandlung AG-finanziert

Gesellschafterbeschluss MVU Unterstützungskasse + Direktversicherung Entgeltumwandlung

Gesellschafterbeschluss MVU Unterstützungskasse + Direktversicherung

Gesellschafterbeschluss MVU Unterstützungskasse Entgeltumwandlung

Gesellschafterbeschluss MVU Unterstützungskasse plus Direktversicherung geprüft

Gesellschafterbeschluss MVU Unterstützungskasse

Gesellschafterbeschluss MVU Unterstützungskasse mischfinanziert

Pensionsrückstellung

Die GmbH erbringt die Leistungen unmittelbar an den Versorgungsberechtigten und bildet hierfür während der Anwartschaft Pensionsrückstellungen (gemäß § 6a EStG). Diese Pensionsrückstellungen reduzieren den zu versteuernden Gewinn, ohne die Liquidität des Betriebs zu beeinträchtigen.

Rückdeckungsversicherung

Da die Bildung der Rückstellungen allein - insbesondere bei vorzeitigen Versorgungsfällen (zum Beispiel Zahlung einer Hinterbliebenenrente) - nicht ausreichend ist, werden die Leistungen durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Diese ist eine Lebensversicherung, bei der die GmbH Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte und der GGF versicherte Person ist.

Die finanziellen Risiken aus der Versorgungsverpflichtung werden durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung besser kalkulierbar.

Deferred Compensation

Insbesondere für leitende Angestellte und andere unternehmenswichtige Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit, die Vergütung auf das Rentenalter hinauszuschieben. So können Tantiemen und Sonderzahlungen mit einer Pensionszusage auf einen steuerlich vorteilhafteren Zeitpunkt verschoben werden.

Restrukturierung einer Pensionszusage

Details zur Umsetzung

In den Videos aus den Digital Sales Guide finden Sie die notwendigen Informationen:

Zu den Videos

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