Betriebliche Krankenversicherung
Argumentationshilfe für die Gewinnung von neuem Personal

Hier finden Sie Informationen zu den Produkten unseres Kooperationspartners SDK.
Diese Präsentation gibt Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Details zur betrieblichen Krankenversicherung der SDK.
Mehr Informationen
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Berechnung über MüAss
Die Abwicklung einer Angebotsanforderung erfolgt über die MüAss.
D.h. die Anforderung eines Angebots wird dort eingereicht und von dort erhalten Sie auch das entsprechende Angebot zur Weitergabe an die Kunden.
Verwenden Sie dazu die
Checkliste (Antrag) zur Angebotsanforderung
(0.082)
Mehr Informationen und Downloads finden Sie im Portal der Münchener Assekuranz im Bereich "Unterlagen": Zum MüAss-Portal
Die entscheidenden Argumente für eine bKV
- Zunehmender Fachkräftemangel
- Wettbewerb um die besten Köpfe
- Immer mehr ältere Mitarbeiter aufgrund der demografischen Entwicklung
- Damit auch tendenziell steigender Krankenstand
- Erhöhte Fluktuation aufgrund guter Arbeitsmarktlage
- Steigende Personalkosten
Vorteile für den Arbeitgeber
- Attraktive Sozialleistung ohne hohe Kosten (bei Arbeitnehmerfinanzierung komplett ohne Mehrkosten)
- Bindung und Motivation der Mitarbeiter
- Positionierung als attraktiver Arbeitgeber: Gewinnung neuer Mitarbeiter
- Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen (Im Mittelstand bieten derzeit nur 15-20 % der Unternehmen eine bKV an)
- Flexibilität gegenüber anderen Versorgungssystemen
- Erlebbarer Mehrwert für Mitarbeiter schon „heute“
- In der Regel Netto-Vorteil gegenüber Gehaltserhöhung
- Durch bessere Absicherung im Krankheitsfall Reduktion von Ausfallzeiten
- Minimaler Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber (Leistungsabwicklung direkt zwischen SDK und Arbeitnehmer)
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Günstiger Versicherungsschutz – teilweise über 50 % Ersparnis gegenüber den Normaltarifen
- Gruppenkonditionen gelten auch für Familienangehörige
- Individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes
- Lücken der GKV werden optimal geschlossen
- Verzicht auf Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen
- Bei Ausscheiden Weiterführung des Versicherungsschutzes als Normaltarif bzw. evtl. Erhalt der Vergünstigung
- In der Regel attraktiver als Gehaltserhöhung (insgesamt mehr „Netto“)
Tarife
Die verschiedenen Tarifbausteine können individuell und bedarfsgerecht zusammengestellt werden.
- Zahnersatz
- Zahnbehandlung
- Brille, Kur, Ausland, große HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator
- Naturheilverfahren
- Krankenhaus
- Krankentagegeld
- Privatpatient beim Arzt / Zahnarzt
Kurzbeschreibungen der einzelnen Tarife finden sie nochmal zusammengefasst in dieser Präsentation
Abwicklung
Die Anforderung eines Angebots wird in der MüAss eingereicht und von dort erhalten Sie auch das entsprechende Angebot zur Weitergabe an die Kunden.
Für die Zuordnung von Vertrag und Provision tragen Sie die MV-Pers-Nr. ein.
MüAss sorgt für Vertragszuordnung
MüAss leitet Vertragsinformationen erhalten Sie von der MüAss:
- Kopien von Versicherungsschein
- Vertragsaufstellungen
- Stornomitteilungen
Kundenschutz ist vertraglich garantiert.
Antworten auf Ihre Fragen zur bKV
1. Haben die Gruppentarife keine Altersrückstellungen?
NEIN, die Gruppentarife sind als Risikobeiträge kalkuliert und haben daher keine Alterungsrückstellungen.
2. Gibt es Einheitsbeiträge für alle Altersgruppen?
JA, es gibt drei Altersgruppen (bis 20 Jahre; 21 – 65 Jahre; ab 66 Jahre), in denen die Beiträge einheitlich für alle Alter und Geschlechter kalkuliert sind.
3. Wird für jede Firma ein Gruppenvertrag gebildet und werden dann auch Beitragsanpassungen in einzelnen Gruppentarifen durchgeführt oder gehen alle Firmen in den selben Gruppentarif?
Bei der SDK wird (in jedem Tarif) ein großes Kollektiv gebildet, alle Firmen gehen also in denselben Gruppentarif. Hierdurch können wir einen exzellenten Risikoausgleich im Kollektiv herstellen, der eben eine möglichst große Personenzahl benötigt. Der Weg der Einzelkollektive pro Firma, den einzelne Mitbewerber (AXA, DKV) gehen, gilt am Markt als äußerst riskant, da schon wenige Großschäden den Tarif ins Kippen bringen und für massive Beitragsanpassungen sorgen können.
4. Was sind kurzfristige Reisen? Kurzfristig geplant oder von kurzer Dauer?
Kurzfristige Reisen beziehen sich auf die maximale Dauer von 45 Tagen pro Reise. Selbstverständlich können diese 45 Tage auch mehrmals in Anspruch genommen werden, maximal aber besagte 45 Tage am Stück.
5. Ist die BKV auch bei Firmen mit 1-2 Mitarbeitern möglich?
Bei einem einzigen Mitarbeiter ist die bKV überhaupt nicht möglich. Sind es zumindest 2 Mitarbeiter, können wir einen Gruppenvertrag dann anbieten, wenn sich noch drei Angehörige („2+3 Modell“) mitversichern. Allerdings ist dann eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Zum Verzicht auf die Gesundheitsprüfung brauchen wir mindestens 5 Mitarbeiter.
6. Muss ich bei den GKVs „Kostenerstattungsprinzp“ wählen?
JA, wenn Sie die Tarife AGF und AGZF wählen, müssen Sie bei Ihrer Kasse auf das Kostenerstattungsprinzip umstellen.
7. Kann eine BKV ab 50 Beschäftigte oder ab 50 versicherte Arbeitnehmer abgeschlossen werden?
Die obligatorische BKV kann ab einer Betriebsgröße von 5 GKV-versicherten Mitarbeiter eingerichtet werden. Davon müssen sich für den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung mindestens 90 Prozent der GKV-versicherten Mitarbeitern anmelden. Aber Betriebsgrößen von 50 GKV-versicherten Mitarbeitern werden nochmals bessere Rahmenbedingungen angeboten (Verzicht auf 15 Hochrisikodiagnosen, Verzicht auf Wartezeiten). Die fakultative Variante kann schon ab 2 Mitarbeiter eingerichtet werden. Siehe hierzu Antwort Frage 5.
8. Wie ist die Risikoentwicklung bei der SDK im Vergleich der Tarife im BKV-Bereich zum Privatbereich?
Ein direkter Vergleich kann nicht getroffen werden. Allerdings weisen die Tarife der BKV eine sehr gute Beitragsstabilität und damit auch eine gute Risikoentwicklung aus.
9. Was passiert, wenn durch Ausscheiden eines Mitarbeiters, der vielleicht auch seine Familienangehören mit versichert hat, die notwendige Anzahl von Versicherten in einem Betrieb, für den eine betriebliche Krankenversicherung besteht, unterschritten wird?
Das Unterschreiten der Mitarbeiterzahl bei einem laufenden Vertrag hat keine Auswirkungen auf das Bestehen des Vertrages. Entscheidend ist nur die Mitarbeiterzahl, die zu Anfang des Vertrages bestanden hat. Beispiel: Ein kleines Steuerberaterbüro hat 7 Mitarbeiter, die sich alle komplett bei der SDK ohne Gesundheitsprüfung versichern. Nach 3 Jahren sinkt die Mitarbeiterzahl auf 4 Personen. Damit wäre zumindest ein neuer Vertrag ohne Gesundheitsprüfung nicht mehr zu begründen, da hierfür die Mindestzahl ja 5 Mitarbeiter beträgt. Dennoch bleibt der alte Vertrag bestehen.
10. Wie wird es gehandhabt, wenn ein Mitarbeiter für den eine bKV besteht in Rente geht?
Wenn ein Mitarbeiter in Rente geht, bleibt der Vertrag bestehen und der Mitarbeiter ist weiterversichert. Allerdings muss er in aller Regel auch den Beitrag selber bezahlen – und dieser ist durch den Alterssprung in die dritte Beitragsgruppe (ab 66 Jahre) dann auch etwas höher als bisher. Hierfür ist lediglich eine kurze schriftliche Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich, dass er mit einer Fortführung des Rentner ist seinem Gruppenvertrag einverstanden ist. Dieses ist in der Praxis aber kein Problem, da der Arbeitgeber ja keine Kosten mehr zu tragen hat. Sollte der Arbeitgeber im Ausnahmefall wirklich nicht einverstanden sein, könnte der Arbeitnehmer seinen Tarif im Normaltarif fortführen – natürlich ohne Gesundheitsprüfung!
Haben Sie weitere Fragen? Schicken Sie sie an hantusch.regine(at)muenchener-verein.de
Provision
Der Provisionssatz je Tarif beträgt: 4,5 MB
Provisionen werden über die MüAss nach MV-Pers.Nr. abgerechnet
Die Provisionsabrechnung erhalten Sie auf der normalen Provisionsnote
- Einzelauflistung nach Mitarbeiter
- Monatlich
- Es gibt Abschlussprovision, keine Bestandsprovision (Standard MüAss )
Ansprechpartner:
Sören Hildinger
Key Account Manager
Tel: 0711/67428-101
Mobil: 0172/9285974
Mail: soeren.hildinger(at)sdk.de
Unterlagen zur betrieblichen Krankenversicherung

Die folgenden Unterlagen helfen Ihnen bei der Beratung Ihrer Kunden:
Verkaufsunterstützung
Checkliste (Antrag) zur Angebotsanforderung (0.082)
Antrag (1.771)
Steuerrechtliche Behandlung der bKV (0.092)
Steuerliche Behandlung der bKV (0.092a)
Zu den Tarifen
Tarifübersicht Bausteine der Betrieblichen Krankenversicherung im Überblick (Fakultative)
Tarifübersicht Bausteine der Betrieblichen Krankenversicherung im Überblick (Obligatorisch)
Allgemeine Versicherungsbedingungen (Fakultativ)
Allgemeine Versicherungsbedingungen (Obligatorisch)
Tarifblatt - AP5F AP5O - Ambulante Zusatzversicherung
Tarifblatt - AP7F AP7O - Ambulante Zusatzversicherung
Tarifblatt - AP9F AP9O - Ambulante Zusatzversicherung
Tarifblatt - AP1F AP1O - Ambulante Zusatzversicherung
Tarifblatt - SP1F SP1O - Krankenhauszuatzversicherung
Tarifblatt - SPUF SPUO - Krankenhauszusatzversicherung
Tarifblatt - SP2F SP2O - Krankenhauszusatzversicherung
Tarifblatt - ZP1F ZP1O - Zahnzusatzversicherung
Tarifblatt - ZP5F ZP5O - Zahnzusatzversicherung
Tarifblatt - ZP7F ZP7O - Zahnzusatzversicherung
Tarifblatt - ZP9F ZP9O - Zahnzusatzversicherung
Als Übersicht für Sie
Präsentation: Vertrieblicher Erfolg mit der betrieblichen Krankenversicherung
Ansprechpartner:
Sören Hildinger
Key Account Manager
Tel: 0711/67428-101
Mobil: 0172/9285974
Mail: soeren.hildinger(at)sdk.de