Handwerker kniet neben seiner Werkbank - Münchener Verein Berufsunfähigkeitsversicherung

Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung

Viele Berufe auf Platz 1*

  • Elektromonteur ab 63,16 € / Monat **

  • Zahnarzthelfer ab 56,59 € / Monat **

Zu den Unterlagen

* Morgen&Morgen und Softfair 01.2022
** Eintrittsalter 30; Versicherungs- und Leistungsdauer 37; 1.000 EUR BU-Rente

Sicheres Einkommen bei Berufsunfähigkeit

Ob Arbeitnehmer, Berufsanfänger oder Unternehmer, vor Berufsunfähigkeit ist niemand sicher. Jeder 4 Arbeitnehmer scheidet vorzeitig wegen Berufsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus. Gerade Handwerker sind besonders gefährdet, weil körperlich Tätige einem höheren Risiko unterliegen.

Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, muss mit Verdiensteinbußen rechnen, die die Existenz gefährden können.

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Die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung sorgt für ein sicheres Einkommen bei Berufsunfähigkeit. Nachversicherungs-Garantien und die Dynamik sorgen dafür, dass die BU-Rente während des Berufslebens mitwächst. Stets ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Diese selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf unsere Zielgruppe Handwerk abgestimmt und bietet für viele handwerkliche Berufe ein besonders günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Natürlich steht sie auch Kunden außerhalb des Handwerks offen.

Mit den beiden Varianten findet jeder die passende Absicherung
  • Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung: Optimale Absicherung mit Top-Schutz
  • Variante Aktiv: Schutz mit günstigem Preis-Leistungsverhältnis. Ideal für Berufe mit überwiegend körperlichen Tätigkeiten.
  • NEU!  Wechselmöglichkeit von Variante Aktiv in die Premium Variante ohne erneute Gesundheitsprüfung 3 Jahre nach Versicherungsbeginn 

Zusätzliche Ergänzungsmöglichkeiten runden den Schutz ab
  • Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Beitragsdynamik
  • Dynamik im Leistungsfall
  • Überbrückungsgeld

Tarife

Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung Aktiv

 

  • Betriebl. Altersversorgung (Tarif 53)
  • Private Vorsorge (Tarif 55)
Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung Premium

 

  • Betriebl. Altersversorgung (Tarif 54)
  • Private Vorsorge (Tarif 56)

Leistungen bei Berufsunfähigkeit (BU)

Leistungsursachen und -höhe
  • 100 % Leistung bei BU wegen Unfall / beeinträchtigtem Bewegungsapparat (Tarif 53/55)
  • 50 % Leistung bei sonstigen BU-Fällen (Tarif 53/55)
  • 100 % Leistung in allen BU-Fällen (Tarif 54/56)

Leistungsfall tritt ein

  • ab 50 % BU-Grad (Tarif 53, 54, 55 und 56)
  • Bei Pflegebedürftigkeit ab 1 Pflegepunkten, unabhängig vom BU-Grad (Tarif 53, 54, 55 und 56)

Monatliche BU-Rente in vereinbarter Höhe

Tarif 53, 54, 55 und 56

Inklusive Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Tarif 53, 54, 55 und 56

Wiedereingliederungshilfe von 6 Monatsrenten, max. 10.000 €
  • Ja, bei privater Vorsorge (Tarif 55 und 56)

  • Nicht bei Tarif 53 und 54
Einmalzahlung von 2 Monatsrenten nach Arbeitsunfall
  • Ja, bei privater Vorsorge (Tarif 55 und 56)
  • Nicht bei Tarif 53 und 54

 

Wählbare Leistungen und Ergänzungen

Grad der Berufsunfähigkeit

75 % BU-Grad wählbar (Tarif 53 und 55)

Karenzzeit

Im Leistungsfall beginnt die Rentenzahlung erst nach Ablauf der Karenzzeit (nicht kombinierbar mit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Überbrückungsgeld)

wählbar: 6 – 24 Monate (Tarif 53, 54, 55 und 56)
 

Dynamik des Beitrags

So erhöht sich die Rente und passt sich an die steigenden Lebenshaltungskosten an.

 3 % p.a.
 

Dynamik im Leistungsfall

Garantierte Steigerung der Rente bei Berufsunfähigkeit: 1%, 2% oder 3%
 

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

(nicht kombinierbar mit Überbrückungsgeld)

  • Leistungen für maximal 18 Monate (Tarif 54/56)
  • Mindestens 6 Monate ununterbrochen 
  • Oder seit 3 Monaten arbeitsunfähig und Prognose vom Facharzt von weiteren 3 Monaten (Tarif 54/56)
  • Arbeitsversuche bei Wiedereingliederung oder Umschulung sind mitversichert (Tarif 54/56)
  • Ja, bei privater Vorsorge (Tarif 56)
  • Nicht für Tarif 54
     
Überbrückungsgeld

Für lückenlosen Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente (nicht kombinierbar mit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit)

Leistungen für maximal 24 Monate  (Tarif 53, 54, 55 und 56)

Flexible Tarifgestaltung

Eintrittsalter 

Bereits ab 15 Jahre möglich

Versicherungsdauer

BU-Schutz in vielen Berufen bis Alter 67

 
Beitragszahlung
  • Risikogerechter Beitrag durch Einstufung in 12 Berufsgruppen
  • Monatliche, viertel-, halbjährliche und jährliche Zahlungsweise

 

Höhe der BU-Rente
  • Mind. 25 € monatlich (kein Mindestbetrag bei betrieblicher Altersversorgung)
  • Max. 50 % des Brutto-Jahresarbeitseinkommens plus 6.000 € jährlich, sofern bei Berufsunfähigkeit keine Anwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
  • Max. 1.000 € BU-Rente für Studenten, Hausfrauen und Azubis
 
Betriebliche Altersversorgung

Als Direktversicherung über Arbeitgeber möglich. Steuerlich gefördert

 

Überschussformen zur Wahl
  • Sofortige Beitragsreduzierung (nicht wählbar bei betrieblicher Altersversorgung)
  • Erhöhung der vereinbarten BU-Rente
  • Zusätzliche BU-Rente im Leistungsfall (Sofort-Bonus)
 
Beitragspause bei vollem Versicherungsschutz
  • Beitragsstundung bis zu 24 Monaten
  • In Elternzeit bis zu 36 Monaten. 
 
Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes nach einer Beitragsfreistellung

Ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern die Wiederaufnahme innerhalb von 12 Monaten (bisher 6 Monaten) nach Beitragsfreistellung erfolgt

Kundenfreundliche Bedingungen

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Im Leistungsfall verweisen wir die versicherte Person auf keinen anderen Beruf, den sie noch ausüben könnte

 

Geltungsbereich

Weltweiter Versicherungsschutz ohne Einschränkungen

 
Verzicht auf Berufswechselprüfung

Ja. Keine Beitragserhöhung nach Vertragsbeginn, auch wenn sich das Berufsrisiko erhöht

 
Verkehrsdelikte

Voller BU-Schutz bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen im Straßenverkehr

 
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person verzichten wir auf die gesetzlich vorgesehenen Kündigungs- oder Vertragsanpassungsmöglichkeiten

Infektionsklausel

Berufsunfähig auch bei Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektionsgefahr

  • Bei vollständigem Tätigkeitsverbot für mindestens 6 Monate
  • Auch ohne behördliche Anordnung
  • Für alle Berufe
 
Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen – ohne erneute Gesundheitsprüfung

Die wichtigstenVoraussetzungen:

  • Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Ereignis
  • Erhöhung bis Alter 50
  • Erhöhung von 100 € – 500 €, max. 50 % der bei Abschluss vereinbarten mtl. BU-Rente
  • Max. bis zur für diesen Beruf versicherbaren Höchstrente
  • 2 Erhöhungen möglich (max. 24.000 € Jahresrente einschließlich Nachversicherungen)

Ereignisse:

  • Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • erstmalige Aufnahme einer selbständigen beruflichen Tätigkeit
  • erstmalige Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beendigung der Berufsausbildung oder nach Erreichen eines akademischen Abschlusses
  • erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung
  • Erwerb einer Immobilie für mindestens 100.000 €
  • Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Handwerker oder Gesellschafter-Geschäftsführer
  • auf Dauer angelegte Erhöhung des Bruttojahresarbeitseinkommens bei nicht selbständiger Tätigkeit um mindestens 10 % im Vergleich zum Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres
  • Steigerung des Gewinns vor Steuern bei Selbständigen in den vorangehenden 3 Kalenderjahren um jeweils mindestens 10 % gegenüber dem Durchschnitt der davor liegenden 3 Kalenderjahre
  • erstmaliger Eintritt der Versicherungsfreiheit bei nicht selbständiger Tätigkeit aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn zudem eine private Krankenvollversicherung bei der Münchener Verein Krankenversicherung a. G. abgeschlossen wird
  • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Pflegefall des Ehegatten oder Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Erlangung der Volljährigkeit
  • Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach Elternzeit
  • Übergang aus einem mindestens 1 Jahr laufenden Teilzeit- oder befristeten Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle
  • Erlangung einer Prokura oder Beförderung zum leitenden Angestellten im Sinne des BetrVG
  • Entfall der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk
  • vollständiger oder teilweiser Verlust der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung

 

Nachversicherungsgarantie ohne Ereignis – ohne erneute Gesundheitsprüfung

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Anlassunabhängige Erhöhung in den ersten 3 Jahren möglich
  • Antrag mit Frist von 6 Monaten
  • Bis Alter 40
  • Erhöhung von bis zu 500 €, sofern die monatliche BU-Rente insgesamt 2.000 € nicht übersteigt
  • Max. bis zur für diesen Beruf versicherbaren Höchstrente

Keine Mitteilungspflicht

Keine Mitteilung erforderlich bei Minderung der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit und bei Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit.

Professionelle Leistungsabwicklung

Verzicht auf eine Meldefrist
  • Leistung immer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Keine Meldefrist
 
Ausgeübter Beruf
  • Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft
  • Hausfrau/-mann: Hauswirtschaftliche Tätigkeit als zuletzt ausgeübter Beruf, falls in den letzten 5 Jahren kein anderer Beruf ausgeübt wurde.
 
Prognosezeitraum

Berufsunfähigkeit wird angenommen, wenn eine ärztliche Prognose über eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich mindestens 6 Monaten vorliegt

 
Ärztliche Untersuchung
  • Freie Arztwahl
  • Keine Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anweisungen (Ausnahme: Maßnahmen, die eine sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes bieten, z. B. Heil- und HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator wie Stützstrümpfe)
 
Verzicht auf befristetes Anerkenntnis

Die Entscheidung über unsere Leistungspflicht erfolgt in der Regel ohne zeitliche Befristung

 
Leistungsprüfung
  • Spätestens alle 4 Wochen Informationen über den aktuellen Bearbeitungsstand
  • Leistungsentscheidung innerhalb von 8 Tagen (bisher 2 Wochene), sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
  • Zinslose Stundung der Beiträge für die Dauer der Leistungsprüfung möglich

Besonderheiten (NEUES!)

Existenzgründer

10 % Beitragsvorteil in den ersten 3 Jahren

 
Handwerker, Handwerksmeister und Geschäftsführer im Handwerk

Günstigere Berufsgruppen-Einstufung durch Qualifikation, Anteil der Bürotätigkeit und Leitungsfunktion

NEU! Kaufmännische und akademische Berufe

Günstigere Berufsgruppen-Einstufung durch Qualifikation, Anteil der Bürotätigkeit und Leitungsfunktion

NEU! Auszubildende

Auszubildende werden in eine Berufsgruppe so eingestuft, als wäre die berufliche Ausbildung bereits abgeschlossen.

NEU! Beratung bei BU

Kostenlose Beratung bei Berufsunfähigkeit durch Spezialisten über Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation und beruflicher Reintegration.

NEU! Wechseloption von DHBU Aktiv in DHBU ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Voraussetzung:
    - Wechsel in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn
    - Möglich bis Alter 40
    - der ausgeübte Beruf muss versicherbar sein
    - Kein Leistungsanspruch und keine Leistungen aus DHBU Aktiv
    - der bestehende Vertrag DHBU Aktiv gekündigt.
  • Bei Ausübung der Wechseloption bleibt der Ablaufzeitpunkt der Beitrags- und Versicherungsdauer sowie die Höhe der Rente unverändert.
  • Wird die Option wirksam ausgeübt, ist für die DHBU ab dem Zeitpunkt der Beitrag, der sich nach Maßgabe der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt erreichten Alters sowie ausgeübten Berufes ergibt, zu bezahlen.

Details zur betriebliche BerufsunfähigkeitsVersicherung

Berufsunfähigkeit stellt die Betroffenen und ihre Familien vor finanzielle Probleme. Darum ist uns nicht erst seit Corona bewusst: Absicherung in Krisenzeiten ist wichtig.

Die Absicherung von Berufsunfähigkeit geht besonders günstig über eine Direktversicherung und bringt für alle Beteiligten einen echten Mehrwert:

  • Sicherheit in Krisenzeiten
  • Attraktive Sozialleistung 
  • Zusätzliche Wertschätzung und Fürsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Stärkung der Bindung zum Unternehmen
  • Mehrleistung für Fachkräfte, die das von einem neuen Arbeitgeber erwarten 
  • Mitarbeiter können BU-Schutz mit eigenen Beiträgen erhöhen, solange der Anteil des Arbeitgebers mindestens 50 % beträgt.

  • Steuerlich absetzbare Betriebsausgabe 
  • Einfach darstellbare Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge schon ab 10 Personen

Unterlagen zur Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung

Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen als Datei zur Deutschen Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.

VerkaufsunterstützungAntragsunterlagenTarifunterlagen

Auszeichnungen

Qualitätssiegel Franke & Bornberg für Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung