Titelbild Betriebshaftpflichtversicherung – Münchener Verein

Betriebshaftpflicht-Versicherung

TOP in Preis & Leistung

Sichert die berufliche Tätigkeit und den Betrieb ab, auch gegen unberechtigte Ansprüche

Zu den Unterlagen

 

 

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Betriebshaftpflicht-Versicherung - Erfolg braucht Sicherheit

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste gewerbliche Versicherung für Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige: sie sichert die Existenz ab. Was bietet sie:

  • Versicherungsschutz bei Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit der Mitarbeiter oder von Produkten gegenüber Dritten verursacht werden.
  • Prüfung, ob man für einen Schaden haftbar gemacht werden kann und abwehren unberechtigter Forderungen - auch vor Gericht.
  • Versicherungsschutz besteht im In- und Ausland, z. B. auf Messen, Dienstreisen und bei Montageeinsätzen.

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Highlights

  • Erweiterte Mitversicherung von Subunternehmern, inklusive Schäden am Gewerk des Subunternehmers
  • Erweiterte Produkthaftpflicht inklusive und optional erweiterbar 
  • Forderungsausfalldeckung
  • Neuwertentschädigung, wenn der Gegenstand nicht älter als 24 Monate ist
  • Nutzung von gewerblichen Drohnen mitversichert 
  • Schlüsselverlust, inklusive der Folgeschäden
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung 
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, inklusive bauseits gestelltem Material

In der Gewerbehaftpflicht mitversicherte Personen

Eine Betriebshaftpflicht deckt das betriebliche Haftpflichtrisiko ab. Neben dem Firmeninhaber und Versicherungsnehmer sind alle Personen mitversichert, die im Auftrag des Unternehmens handeln und Aufgaben erledigen, die der Erfüllung der Geschäftstätigkeit dienen:

  • Angestellte und Arbeiter
  • Auhilfskräfte und Minijobber
  • Praktikanten und Werkstudenten
  • Mitarbeiter von Subunternehmen
  • Leitende Mitarbeiter und deren Vertreter

Schadensfälle aus der Praxis

Forderungsausfalldeckung - bis 50.000 € inklusive

Schadenbeispiel Elektro - Betriebshaftpflicht-Versicherung Münchener Verein

Auf der Baustelle beschädigt ein dort tätiger Elektriker einer fremden Firma unsere neu gelieferten Sicherungskästen irreparabel, Schadenhöhe rund 7.500 €. Später stellt sich heraus, dass dieser Elektriker seinen Beitrag zur Versicherung nicht bezahlt hat und auch so den Schaden nicht begleichen kann. Hier leistet die gewerbliche Haftpflicht des Münchener Verein und reguliert den Schaden.

 

Schäden an der eigenen Leistung - bis 100.000 €

Schadenbeispiel Fliesenleger - Betriebshaftpflicht-Versicherung Münchener Verein

Bei Fliesenlegearbeiten beschädigt der Arbeiter eines Handwerkbetriebes versehentlich die Fußbodenheizung und merkt es nicht. Erst später wird der Schaden festgestellt. Der Boden muss aufgeschlagen werden, um an das Rohr zu kommen. Wir übernehmen die Kosten für die gesamte Reparatur inkl. Material.

Be- und Entladeschäden - bis zur Höhe der Versicherungssumme

Schadenbeispiel Baustelle - Betriebshaftpflicht-Versicherung Münchener Verein

Einem Handwerksbetrieb werden Arbeitsmaterialien für den Bau geliefert. Beim Ausladen der Baustoffe durch Ihre Mitarbeiter wird beim Herausheben der Lieferwagen des Spediteurs zerkratzt. 

Details zur Betriebshaftpflicht-Versicherung

Absicherung

Gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die der Betriebsinhaber oder seine Betriebsangehörigen verursachen
  • Wählbare Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
    3 Mio. € / 5 Mio. € / 10 Mio. €
  • Wählbarer Selbstbehalt von:
    0 € / 150 € / 250 € / 500 € / 1.000 € / 1.500 € / 2.000 €
  • Maximierung:
    2-fach und 3-fach

Leistungsumfang

Leistungskatalog

  • Abhandenkommen von Sachen von Betriebsangehörigen, Patienten/Klienten und von Belegschafts- und Besucherhabe
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten - Inkl. Folgeschäden bis 300.000 €, 2-fach maximiert
  • Abhandenkommen, Beschädigung und Zerstörung von Akten, Plänen und sonstigen Unterlagen
  • Abgabe von Elektrizität und Wärme an Dritte
  • Abwasseranlagen, Fettabscheider, Benzin- und Ölabscheider
  • AKB-Zusatzdeckung für versicherungspflichtige, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge
  • Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Energie (Solaranlagen, etc.)
  • Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG-Verstöße)
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Asbest-Sachschäden bis 100.000 €, 2-fach maximiert
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung für eigene betriebliche Bauvorhaben
  • Be- und Entladeschäden
  • Beauftragung von Subunternehmern
  • Besitz und Betrieb von Seil-, Schwebe- und Feldbahnen und Eisenbahnanschlüssen
  • Besitz und Verwendung von Röntgeneinrichtungen und elektronische Vermessungsgeräte (z.B. Lasern)
  • Besserstellungsklausel maximal 5 Jahre
  • Beschädigung von Sachen durch auslaufende oder austretende Betriebsstoffe
  • Betreuung von versicherten Grundstücken und Räumlichkeiten
  • Betriebsveranstaltungen, inkl. erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken auf dem Betriebsgrundstück und inkl. Bewirtung
  • Erhöhte Energie- und Wasserkosten wegen mangelhaft erbrachter Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten
  • Forderungsausfalldeckung bis 50.000 € je Versicherungsfall; ab 1.000 € Schadenhöhe
  • Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge im Ausland anlässlich von Geschäfts- oder Dienstreisen (inkl. „Non-Ownership-Deckung“)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Abwehr
  • Haus- und Grundbesitz betrieblich
  • Heizöl-, Benzintank bis zu 30.000 Liter, 3 Tonnen bei Gastanks
  • Kleingebinde, je 500 Liter, Gesamtlagermenge bis 5.000 Liter
  • Leitungsschäden – Schäden an Erdleitungen – Keine Selbstbeteiligung
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Mediation bis 10.000 €, 2-fach maximiert
  • Miet-Pacht-Sachschäden an Räumen und Gebäuden 
  • Mietsachschäden an:
    - Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten und sonstigen Kfz und Wasserfahrzeugen bis zu 500.000 €, 2-fach maximiert
    - sonstigen beweglichen Sachen bis zu 500.000 €, 2-fach maximiert
  • Nachhaftung bis zu 10 Jahre
  • Nachbesserungsbegleitschäden: Schäden durch den Nutzungsausfall bis 100.000 €, 2-fach maximiert
  • Nebenrisiko aus dem Besitz und Unterhaltung einer Tankstelle, Kraftfahrzeugpflegeanlage
  • Neuwertentschädigung, wenn Gegenstand nicht älter als 24 Monate bis 5.000 € je Versicherungsjahr
  • Obhutsschäden / Besonderer Verwahrungsvertrag
  • Planungsrisiko für eigene Bauvorhaben
  • Prämienfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung, max. 12 Monate bis 2 Mio. €
  • Preisrichter / Lehrbeauftragter
  • Prozesskosten für aktive Kaufpreis-, Dienstvergütungs- und Werklohnklage; ab 1.000 € Forderung
  • Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung
  • Sachschäden an zu unterfangenden und unterfahrenden Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen
  • Schäden aus dem Besitz/Unterhalt von Werbe- und Reklameeinrichtungen
  • Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten bis 1 Mio. € (Nutzung von Internet-Technologien)
  • Schäden durch:
    Ruß, Rauch, Abwässer / Einsatz von fremden Autokränen / Nutztiere / Schwammbildung, Wasserfahrzeuge-subsidiär / Flugdrohnen pauschal 1 Mio. € / Nichtselbstfahrende Arbeitsmaschinen, Kräne und Winden, Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen) / Röntgeneinrichtungen und Vermessungsgeräte / nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Anhänger, Arbeitsmaschinen und Dienstfahrrädern
  • Schäden infolge von Überschwemmungen und Überflutungen
  • Schiedsgerichtvereinbarungen
  • Senkungen, Erdrutschungen und Verändern von Grundwasserverhältnissen
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
  • Sicherheits- und Sozialeinrichtungen (z.B. Kantinen, Betriebssport, Sanitätseinrichtungen, Sanitätsstationen)
  • Spezial Straf-Rechtsschutz (erweiterter Strafrechtsschutz)
  • Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter
  • Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden inkl. bauseits gestelltem Material
  • Update-Garantie für künftige prämienneutrale Leistungsverbesserungen
  • Übernahme von Winterdienstarbeiten
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“-Klausel)
  • Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Mangelansprüche an einem Grundstück oder Bauwerk von bis zu 5 Jahren
  • Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist für alle anderen Mangelansprüche bis zu 3 Jahren. Im Bauhandwerk bis zu 5 Jahre.
  • Verleih von Gerüsten und Arbeitsmaschinen bis 50.000 € Mieteinnahmen jährlich
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
  • Verlust von Flüssigkeiten und Gasen (Medienverlust)
  • Verlust oder Beschädigung fremder Daten
  • Versehentlich ausgelösten Alarm (Fehlalarm)
  • Versagen einer Alarmanlage bis 500.000 €, 2-fach maximiert
  • Versicherungsschutz besteht im europäischen Ausland
  • Versicherungsschutz aus Anlass von Geschäftsreisen weltweit
  • Vermögenschäden durch geleistete Arbeiten
  • Vermögensschäden durch geleistete Arbeiten, bis 200.000 €, 2-fach maximiert
  • Vermögensschäden durch Sachverständigentätigkeit; für Wertermittlungen bis 300.000 €, 2-fach maximiert
  • Vermögensschäden durch Ausstellung von Energieausweisen und Energieberatung bis 300.000 €, 2-fach maximiert
  • Vorsorgeversicherung

  • Für nicht reine Handelsbestriebe ist der Handel mit Erzeugnissen/Produkten bis zu einem Umsatz von 250.000 € mitversichert
  • Nur für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe zusätzlich: Schäden am Gewerk des Subunternehmers bis 300.000 €
  • Tätigkeit als Mediator im Bauwesen – gilt nur für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Die erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung

Ist inklusive

Bis 150.000 €, 2-fach maximiert:

  • Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden
  • Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden
  • Aus- und Einbaukosten

Optionale Einschlüsse

Gegen Mehrbeitrag

  • Planungsrisiko: Einschluss ohne eigene Durchführung
    - 3 Mio. € für Personenschäden
    - 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden
    - 40.000 € Honorarumsatz
  • Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung: 
    Erhöhung bis 1 Mio. €. Zusätzlich gilt als mitversichert:
    - Aus- und Einbaukosten beim Einzelteileaustausch und Reparaturkosten
    - Schäden durch mangelhafte Maschinen
    - Prüf- und Sortierkosten

Umwelthaftpflicht-Versicherung

Ist inklusive

  • Allgemeines Umweltrisiko
  • Fettabscheider, Benzin- und Ölabscheider
  • Heizöl-, Benzin-, oder Gastank
    - Heizöl- und Benzintank bis zu 30.000 Liter
    - Gastank bis zu 3 Tonnen
  • Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 500 Liter je Einzelgebinde und einer Gesamtlagermenge bis 5.000 Liter
  • Nachhaftung 10 Jahre
  • Rückwärtsdeckung
  • Schäden, wenn gelagerte Stoffe in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) gelangen
  • Schutz, wenn Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen
  • Umwelt-Regressrisiko

Umweltschaden-Versicherung

USV-Zusatzbaustein 1

ist mitversichert

Für Schäden am eigenen Boden des VN nach dem USchadG, soweit von diesem Boden Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen, sowie an eigenen Oberflächengewässern.

USV-Zusatzbaustein 2

optional einschließbar

Für Schäden am eigenen Boden des VN nach dem BBodSchG (Es muss keine Gefahr für die menschliche Gesundheit vorliegen)

Betriebe der Schönheitspflege

Zusätzliche mitversicherte Tätigkeiten:

  • Eyelash Extension (Wimpernverlängerung)
  • Faltenunterspritzung mit folgenden Stoffen/Präparaten:
    - Restylane®, Rastylane Fine Lines
    - Perlane
    - Hylaform, Hylaform-Fineline
    - Auf Basis von Organlysaten (Bio-Lifting nach Prof. Rothschild)
    - Auf Basis von Hyaluronsäure
    - Auf Basis von Poly-L-Milchsäure
  • Fruchtsäurebehandlungen
  • Haarentfernung mittels Licht-/Lasertechnik
  • Kryolipolyse (Fettreduktion durch Kälte)
  • Mesotherapie (Einbringen von hautverjüngenden Mitteln mit einem elektrischen Gerät)
  • Microneedling
  • Mikrodermabrasion (kontrolliertes, mechanisches Abtragen der oberen Hautschichten mit kleinen Kristallen)
  • Saugwellenmassage und Schröpfkopfmassage (nicht Schröpfen)
  • Permanent Makeup
  • Spot Reducer (Behandlung von Alters- und Pigmentflecken durch Vereisung)
  • Vapozon (Auftragen von Wasserdampf zu Erweiterung der Hautporen)
  • Vitametik (Entspannungsmassage)
  • Verkauf von Drogerie- und Kosmetikartikeln

Hotel- und Gastgewerbe

Besitz und Betrieb von betriebseigenen Einrichtungen:

  • Kegel- und Bowlingbahnen
  • Parkanlagen
  • Schießstände, ausschließlich Luftgewehr und -pistole, sowie Bogenschießen
  • Schwimmbäder
  • Säle für Veranstaltungen
  • Solarien und Sonnenbänke
  • Tanz- und Restaurationszelte
  • Tagungs- und/oder Seminareinrichtungen inkl. Gerätschaften
  • Turn- und Spielräume mit den dazugehörigen Geräten


Durchführung von Veranstaltungen

  • Auf dem Betriebsgrundstück
  • Außerhalb des Betriebsgrundstücks
  • In angemieteten oder gepachteten Sälen
  • In Tanz- und Restauration

Verwahrungsrisiken

  • Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der von Restaurationsgästen übergebenen Sache bis 250 €
  • Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen der von beherbergten Gästen eingebrachten Sachen bis 2.000 € je Zimmer und Tag
  • Beschädigung, Vernichtung, Entwendung und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen der Beherbergungsgäste bis 50.000 € je Kfz, max. 150.000 € im Versicherungsjahr

Betriebe des Kfz-Gewerbes

Tätigkeitsschäden an fremden Fahrzeugen

  • Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Teilen fremder Fahrzeuge
  • Tätigkeitsschäden an fremden Fahrzeugen bis 100.000 € je Versicherungsfall, 2-fach maximiert
  • Durchführung folgender Prüfung und Untersuchungen:
    - Sicherheitsprüfung an Fahrzeugen
    - Untersuchung der Abgase als Teil der Hauptuntersuchung
    - Gasanlagenprüfung und Gassystemeinbauprüfung
    - Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte
  • Fahrzeuginhalt fremder Fahrzeuge bis 7.500 €, 2-fach maximiert
  • Kraftfahrzeuge, Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die sich in der Obhut des VN befinden bis 100.000 € je Fahrzeug, 2-fach maximiert
  • Übergabekontrollarbeiten

Sinnvolle Ergänzungen und weitere Infos

Privathaftpflicht als Bestandteil der BHV

Haftpflichtschutz für Privatpersonen
➔ Zum Vorteilspreis

Tarif Optimal Familie mit 10 Mio. € pauschal für P/S/V

  • Heizöltank mit 5.000 l
  • Gefälligkeitshandlungen
  • Forderungsausfalldeckung
  • Deliktsunfähige Kinder
  • Selbst genutzte oder vermietete Wohnungen und Häuser

Hundehalterhaftpflicht als Bestandteil der BHV

Privater Haftpflichtschutz für Hundehalter
➔ Zum Vorteilspreis

3 Mio. € pauschal für P/S/V

  • Mietsachschäden an Immobilien
  • Kostenfreie Mitversicherung von Welpen
  • Teilnahme an Hunde-Veranstaltungen (Hundelehrgänge, Flyball, …)

Wählbare Nachlässe

  • ADP-Nachlass bis zu 10 %: Kann vom Außendienstpartner frei vergeben werden
  • Laufzeitnachlass 10 %: Wird gewährt, wenn der Kunde eine 3-jährige Laufzeit wählt
  • Nachlass für Existenzgründer und Nachfolger bis zu 20 %: 20 % Nachlass im ersten und 20 % im zweiten Jahr nach der Gründung/Nachfolge , 10 % im dritten Jahr. Wird automatisch dem Gründungs-/Nachfolgedatum vergeben und in den Folgejahren angepasst, bis er nach dem dritten Jahr automatisch entfällt.
  • Nachlass für gute Risiken bis zu 35 %: Bei einer Vorschadenquote von maximal 40 %

 

Gültigkeit - Beiträge - Versicherungsfähigkeit

Gültigkeit

Versicherungsbeginne ab 01.01.2023

Beiträge

Die Ermittlung ist abhängig von der Betriebsart anhand des Gewerks

  • Zahlungsperiode: jährlich / halbjährlich / vierteljährlich / monatlich
  • Rechnungszahlung möglich:
    - Jährlich → 0 % Zuschlag
    - Halbjährlich → 3 % Zuschlag
    - Vierteljährlich → 5 % Zuschlag
    - Monatlich → 5 % Zuschlag

Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadensfall

Schaden Photovoltaik

Ein guter Schutz zeigt sich dann, wenn man ihn braucht. In diesem Film berichten unsere Kunden, was ihnen passiert ist. Sie haben erlebt, wie wichtig es ist, im Schadensfall schnell und umfassend Hilfe zu erhalten. Machen auch Sie sich ein Bild von unserem Service im Schadensfall.

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Unterlagen zur Betriebshaftpflicht

Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen als Datei zur BetriebshaftpflichtVersicherung auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.

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