Frau sitzt im Bademantel und unterhält sich mit ihrer Ärztin - Münchener Verein Krankenhaustagegeldversicherung

Krankenhaustagegeld sowie Kur- und Sanatoriumsaufenthalt

Finanzieller Ausgleich bei einem Kur- oder Krankenhausaufenthalt

Zu den Unterlagen

Das Wichtigste zum Krankenhaustagegeld

Dieser Tarif fängten Zusatzkosten im Krankenhaus und bei einer Kur vom ersten Tag an auf und bietet Extras, die den Aufenthalt um so vieles angenehmer gestalten. Der Kunde bleibt finanziell unabhängig und kann sich auskurieren.

Finanzieller Ausgleich im Krankenhaus vom ersten Tag an

Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen neben den Kosten für die medizinische Versorgung viele weitere Ausgaben wie beispielsweise gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen oder Fernsehgebühren an. Das Krankenhaustagegeld deckt diese Kosten ab dem ersten Tag im Krankenhaus ab.

Zusatzkosten in der Kur auffangen

Nach einem Krankenhausaufenthalt folgt oft eine Kurbehandlung. In dieser Zeit fallen jedoch Kosten an, welche die Krankenkasse nicht immer übernimmt. Beispielsweise für Fahrtkosten, Kurtaxe oder eine bessere Unterbringung. Das Kurtagegeld kann für diese anfallenden Zusatzkosten verwendet werden. 

    Online Rechner

    Bitte melden Sie sich an, um Zugriff auf die Rechner zu erhalten.
    Tarifübersicht:
    • 790 für Kur- und Sanatoriumsbehandlung
    • 795 für Krankenhaustagegeld

    Highlights in unseren Tarifen

    • Die Leistung steht Ihnen frei zur Verfügung, Sie entscheiden, wie Sie diese verwenden
    • Der Auszahlungsbetrag ist steuerfrei, so bleibt Ihnen die volle Leistung

    Tarifdetails Krankenhaustagegeld sowie Kur- und Sanatoriumsbehandlungen

    Tarif 790 Kur- und Sanatoriums-Behandlungen

    Was ist versichert?
    • Für jeden Tag einer ärztlich verordneten Kur leisten wir ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe ohne Nachweis der Kosten.
    • Für ärztlich empfohlene Kuren leisten wir gegen Nachweis der Kosten bis zur Fünffachen Höhe des vereinbarten Tagegeldes.
    Abschluss- und Versicherungsfähigkeit für Tarif 790

    Der Tarif für Kur- und Sanatoriumsbehandlung ist Personen vorbehalten, für die beim Münchener Verein gleichzeitig Versicherungsschutz nach einem Tarif für ambulante oder stationäre Heilbehandlung besteht oder mit beantragt wird. Besteht kein solcher Tarif (mehr) endet die Versicherung für Kur- und Sanatoriumsbehandlung.

    Leistungen des Versicherers

    Im Tarif 790 kann ein Kurtagegeld abgeschlossen werden. Gezahlt wird für

    • ärztlich verordnete Kuren für jeden Tag, längstens für 28 Tage ohne Kostennachweis ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe, wenn spätestens 6 Monate nach einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 20 Tagen, bei Operationen von mindestens 10 Tagen, der Kuraufenthalt beginnt;
    • ärztlich empfohlene Kuren gegen Kostennachweis erstmals nach zweijähriger Versicherungsdauer und in der Folge höchstens alle zwei Jahre je Kur bis zum Fünffachen des vereinbarten Kurtagegeldes für Unterbringung, ärztliche Beratungen, ärztliche Besuche, ärztliche Sonderleistungen, Röntgendurchleuchtungen und -aufnahmen, Kurmittel (Trinkkuren, Bäder, Packungen, Massagen, Licht-, Wärme- und sonstige balneologische und physikalische Behandlungen), Kurtaxe und sonstige Abgaben; eine ärztlich empfohlene Kur ist nicht von einem Krankenhausaufenthalt abhängig.
     
    Für die Auszahlung der Versicherungsleistungen sind folgende Nachweise zu erbringen:

     

    • bei ärztlich verordneten Kuren: ein Attest des behandelnden Krankenhausarztes, aus dem die medizinische Notwendigkeit einer Kurbehandlung hervorgeht. Die Kosten des Attestes trägt der Versicherungsnehmer. Die Kurdauer muss von einem Arzt des Kurortes bestätigt sein.
    • bei ärztlich empfohlenen Kuren: ein Attest des Arztes, der die Kur befürwortet hat. Die angefallenen Kosten sind durch Rechnungen zu belegen; aus ihnen müssen ersichtlich sein: Name der behandelten Person, Krankheitsbezeichnung, Behandlungstage und Einzelleistungen.

    Tarif 795 Krankenhaustagegeld

    Für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung leisten wir ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe ohne Nachweis der Kosten.

    • für Krankheiten und Unfälle, Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen, Entbindung, Fehlgeburt, Bauchhöhlenschwangerschaft, stationäre Kiefer- und Zahnbehandlung;
    • bei Krankenhausaufenthalt zur psychoanalytischen Untersuchung und psychotherapeutischen Behandlung, soweit der Versicherer vorher schriftlich zugestimmt hat;
    • bei Aufenthalt im Sanitätsbereich (Bundeswehr), soweit auch im Zivilleben eine stationäre Heilbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist.

    Krankenhaustagegeld wird nicht gezahlt für die Zeit einer Kur (auch Entziehungskur), auch wenn diese ärztlich verordnet ist.

    Die Versicherungsleistungen werden aufgrund einer Bescheinigung der Krankenanstalt mit Namen der behandelten Person, Krankheitsbezeichnung, Aufnahme- und Entlassungstag erbracht.

    Das Krankenhaustagegeld beträgt mindestens 5 Euro und kann darüber hinaus nach Vereinbarung abgeschlossen oder erhöht werden.

    Unterlagen zum Krankenhaustagegeld sowie Kur- und Sanatoriumsbehandlungen

    Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen als Datei zur Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) und Kur auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.

    VerkaufsunterstützungAntragsunterlagenTarifunterlagen