Pflegerin fasst einen älteren Patienten liebevoll an den Arm - Münchener Verein Pflegezusatzversicherung

Private Pflegezusatzversicherung

Weltweit abgesichert ohne Wartezeit mit der Deutschen PrivatPflege

Zu den Unterlagen

Übersicht zur Deutschen PrivatPflege

Pflegevorsorge für ein selbstbestimmtes Leben auch im Pflegefall

Schon heute gibt es 3,3 Millionen Pflegefälle. Pflegebedürftige werden in fünf Pflegegrade eingeteilt. Je höher der Grad, desto mehr Pflegeaufwand ist notwendig. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen geringen Teil ab. Die Restkosten müssen die Betroffenen selbst tragen.

Mit der neuen Deutschen PrivatPflege vereinbaren Ihre Kunden einfach und schnell einen Pflegeschutz nach ihren Wünschen

Verkaufsargumente:

  • Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Die Wahrscheinlichkeit, im Alter ein Pflegefall zu werden, steigt stark an. Mit der Deutschen PrivatPflege sichern sich Ihre Kunden ein selbstbestimmtes Leben auch im Pflegefall.
  • Ein Pflegefall kann zur finanziellen Belastung für die ganze Familie werden. Die Deutsche PrivatPflege schützt das Vermögen der Kunden und entlastet deren Kinder vor hohen finanziellen Verpflichtungen.
  • Die Deutsche PrivatPflege gibt es auch mit staatlicher Förderung von 60 € pro Jahr.
  • Mit der Umstellungsoption sind Ihre Kunden bei gesetzlichen Pflegereformen auf der sicheren Seite.
  • Die Betreuung von Demenzkranken ist anspruchsvoll und die Belastung für die pflegenden Angehörigen hoch. Das kostenlose Demenz-Betreuungsprogramm „Hilfe für Pflegende“ unterstützt sie dabei.

Online Rechner

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Tarifübersicht

  • 421, 423, 432, 428, 442 - 444, 430
  • 421 B, 423 B Beitragsbefreiung
  • 499 Option auf Höherversicherung
  • 424 Deutsche DemenzVersicherung

 

  • 434 erstmaliger Eintritt der Pflegebedürftigkeit
  • 439 Eintritt der Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls
  • 490 FörderPflege
  • 495 Aufbautarif

Highlights in unseren Tarifen

  1. Flexiblere Auswahl der Pflegegelder vollstationär & ambulant in allen Pflegegraden
  2. Beitragsbefreiung schon ab Pflegegrad 2
  3. 100 % Leistung in der vollstationären Pflege für die Pflegegrade 2–5, sofern die häusliche Pflege mitversichert wird
  4. Keine Wartezeit in der ungeförderten Deutschen PrivatPflege
  5. Keine Gesundheitsprüfung durch den Ausschluss bestimmter schwerer Vorerkrankungen
  6. Günstiges Einstiegs-Produkt: Vollstationäre Absicherung für die Pflegegrade 4–5, auf Wunsch clever kombiniert mit der Option auf Höherversicherung
  7. Die Option auf Höherversicherung sorgt für einen späteren Ausbau ohne Gesundheitsprüfung 
  8. Die Option zur Beitragsreduzierung lässt viel Spielraum für eine flexible Lebensplanung, z.B. bei Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei Familiengründung
  9. Deutsche DemenzVersicherung „on top“: Für das Eintrittsalter bis 75 Jahre bis zu 600 € monatliche Leistung wählbar
  10. Besonderheiten für Handwerker, z.B. Erhöhung der unfallbedingten Einmal-Leistung bis 20.000 €
Daumen hoch

Eine gute Kombination zur Privaten Pflege

Tarifdetails der Deutschen PrivatPflege

Die Tarifinhalte der Deutschen PrivatPflege (DPP) ab September 2017 sind hier auszugsweise dargestellt. Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen (siehe Reiter "Unterlagen").

Vorgehensweise Gesundheitsprüfung

Die Tarifinhalte der Deutschen PrivatPflege (DPP) ab September 2017 sind hier auszugsweise dargestellt. Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen (siehe Reiter "Unterlagen").

Höhe der PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld-Absicherung

FörderPflege „on top“
Deutsche DemenzVersicherung „on top“

Neu:

Keine Wartezeit
Höhere monatliche Absicherung als bisher
Jetzt flexibel je Pflegegrad und Pflegeart in mtl. 75 €-Schritten wählbar

Eintrittsalter/Wartezeit

Mindesteintrittsalter
  • Ab Geburt
  • Bei staatlich geförderter Pflegezusatzversicherung ab 18 Jahre

Höchsteintrittsalter

  • Keines

  • Bei Online-Abschluss gelten folgende Abschluss-Möglichkeiten:
    • Eintrittsalter < 10 Jahre und > 75 Jahre Abschluss der Pflegegrade 4–5
    • Eintrittsalter ≥ 10 Jahre und ≤ 75 Jahre Abschluss der Pflegegrade 1–5

Keine Wartezeit: Sofortiger Versicherungsschutz im ungeförderten Pflegetagegeld

Absicherung der Pflegearten

  • Häusliche Pflege = Vollstationäre Pflege
  • Vollstationäre Pflege > häusliche Pflege
  • 100 % Leistung der vollstationären Pflege in den Pflegegraden 2–5 möglich, sofern die häusliche Leistung mitversichert wird
  • Vollstationäre Pflege ist auch alleine abschließbar für die Pflegegrade 4–5

Pflegegrade (PG)

Diese Kombinationen sind möglich:

Ausgehend vom Pflegegrad 5 stationär, errechnen sich die nachfolgenden Leistungen in den übrigen Pflegegraden im Online-Rechner automatisch:

Einstufung in Pflegegrade

Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet sich bei gesetzlich Versicherten aufgrund der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei Privaten Krankenversicherungen übernimmt dies die Medicproof GmbH (Gesellschaft für medizinische Gutachten). Die Begutachtung erfolgt nach einheitlichen Richtlinien.

 

Grafik Pflegegrad Bemessung - Münchener Verein Private Pflegeversicherung

Beitragsbefreiung

Ab Pflegegrad 2 oder 4 hinzuwählbar

Staatliche Förderung

Die FörderPflege kann mit der Deutsche PrivatPflege (DPP) kombiniert werden

  • In Höhe von 60 € staatlicher Förderung pro Jahr
  • Beim Online-Abschluss einfach „mit Aufbautarif“ (Tarif 495) auswählen
  • Die Tagegelder der FörderPflege gehen dabei auf die Tagegelder der DPP „on top“

FörderPflege ohne Deutsche PrivatPflege

  • In Höhe von 60 € staatlicher Förderung pro Jahr
  • Beim Online-Abschluss einfach „ohne Aufbautarif“ (Tarif 490) auswählen

Keine Gesundheitsprüfung durch Ausschluss bestimmter schwerer Vorerkrankungen

Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  • Bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde
  • Keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht
  • Für die zu versichernde Person ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde
  • Bei der zu versichernden Person eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht

Ausschluss bestimmter Krankheiten

Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mit ursächlich ist:

1. Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems:
  • Alzheimer 
  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • Apallisches Syndrom (Wachkoma)
  • Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien) 
  • Creutzfeld-Jacob 
  • Demenz 
  • Epilepsie
  • Hydrozephalus
  • Multiple Sklerose
  • Myasthenia gravis
  • Parkinson-Krankheit
  • Schlaganfall
  • Querschnittslähmung
2. Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems: 
  • Arterienaneurysma
  • Herzinfarkt
  • Herzinsuffizienz 
  • Herzklappenerkrankung
  • Koronarsklerose
  • Periphere arterielle Verschlusskrankheit
3. Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
  • Insulinpflichtiger Diabetes mellitus
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) 
  • Niereninsuffizienz
  • Leberzirrhose
  • Mukoviszidose
4. Erkrankungen des Immunsystems:
  • HIV-Infektion, AIDS

5. Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
  • Arthrose
  • Muskeldystrophie
  • Rheuma
6. Genetische Erkrankungen:
  • Chorea Huntington
  • Down-Syndrom (Trisomie 21)
7. Sonstige Erkrankungen:
  • Adipositas ab Grad II (BMI > 35)
  • Autismus
  • Chronische offene Wunden
  • Psychische Erkrankungen*
  • Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente)
  • Vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern
    (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden)

  • Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mit ursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.

    * Hinweise zu psychischen Erkrankungen:

  • Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.).
  • Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen. 

Deutsche PrivatPflege - mit Gesundheitsprüfung

Abschlusskriterien

 

  • Die Gesundheitsprüfung bitten wir schriftlich zu beantworten
  • Für den Abschluss wird die Unterschrift des Kunden benötigt

Folgende Fragen sind vom Kunden zu beantworten:

 

  1. Körpergröße und Körpergewicht? cm/kg
  2. Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen zurzeit noch Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, Gebrechen körperlicher oder geistiger Art, Anomalien oder besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine Pflegebedürftigkeit?
  3. Bei Wehrdienstbeschädigung, Berufskrankheit, Dienstunfall oder Schwerbehinderung bitte Anerkennungsbescheid beifügen.
  4. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt (positiver Aids-Test)?
  5. Erfolgten in den letzten 3 Jahren ambulante Behandlungen/Untersuchungen oder Beratungen bei Ärzten oder anderen Therapeuten?
  6. Erfolgten in den letzten 5 Jahren stationäre Behandlungen/Untersuchungen in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Heilstätte?
  7. Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Arzneimittel (zum Beispiel Ginkgo-Präparate) zur Steigerung der geistigen Leistungsfähigkeit (zum Beispiel Merkfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsfähigkeit) eingenommen?
  8. Ist eine Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten oder Heilpraktikern angeraten oder beabsichtigt? Falls ja, welche, wann?

Mehr Leistung bei Demenz über die Deutsche DemenzVersicherung

Selbständig online abschließbar oder in Kombination mit der DeutschenPrivatPflege
  • Bis Eintrittsalter 75 Jahre bis zu 600 € monatlich wählbar
  • Leistet unabhängig von der Einstufung in einen Pflegegrad
  • Leistung erfolgt ab Reisberg-Skala 5 (mittelschwere Demenz)
  • Einfaches Anerkennungsverfahren für Demenz durch MDK oder die Stellungnahme eines Neurologen/Psychiaters

Option auf Höherversicherung

Die neue Nachversicherungsgarantie: Jetzt günstig einsteigen und Pflegeschutz später ausbauen.

Voraussetzungen
  • Die Option auf Höherversicherung kann bei erstmaligem Vertragsabschluss der Deutschen PrivatPflege abgesichert werden
  • Es muss mindestens ein Tagegeld von 20 € in Pflegegrad 5 versichert sein
Höhe und Möglichkeiten der Optionsausübung
  • Ambulantes Pflegetagegeld hinzuwählbar
  • Anhebung des versicherten Pflegetagegeldes in den Pflegegraden 1–5
  • Erhöhung ist bis zu 20 € Pflegetagegeld je Pflegegrad möglich
  • Hinzuversicherung eines Pflegetagegeldes von jeweils bis zu 20 € für Pflegegrad 2, 3 und/oder Pflegegrad 4, sofern diese bisher nicht bestanden haben
  • Bei mehrfacher Optionsausübung maximal bis zu 40 € Pflegetagegeld je Pflegegrad
Bei folgenden Ereignissen kann die Option in Anspruch genommen werden
  • Heirat oder Scheidung vom Ehepartner
  • Tod oder Pflegebedürftigkeit des Ehepartners
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Tod eines leiblichen/adoptierten Kindes
  • Abschluss eines staatl. anerkannten Studiums oder einer Berufsausbildung (z.B. Meisterprüfung)
  • Erstmaliger Bezug einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer beim Münchener Verein bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erstmaliger Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer betrieblichen Altersversorgung, eines Altersruhegehaltes (Pension) oder einer beim Münchener Verein bestehenden privaten Rentenversicherung
  • Erstmaliger Abschluss einer Privaten Krankheitskostenvollversicherung
  • Erstmaliger Wegfall der Rentenversicherungspflicht (z.B. Aufnahme einer Geschäftsführertätigkeit)
Die Option endet wenn:
  • die Versicherungsfähigkeit entfällt;
  • Pflegebedürftigkeit eintritt;
  • das 71. Lebensjahr vollendet wird oder
  • aufgrund der maximal möglichen Erhöhung keine weitere Höherversicherung mehr möglich ist

Einmalleistung

Bis zu 10.000 € in jeweils 1.000 €-Schritten. (Für Handwerker bis zu 20.000 €)

  • Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
  • Oder bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2

Besonderheiten

Option auf Beitragsreduzierung

Was das Leben auch bereithält: Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung bleiben Ihre Kunden stets flexibel.

Die Option passt sich jeder Lebenssituation an, zum Beispiel bei Einstieg in die Selbstständigkeit oder Investition in das Gewerbe, Immobilienfinanzierung, Elternzeit, Pflegezeit und vielem mehr. 

Mehr Sicherheit durch vorübergehende Beitragsreduzierung im Rahmen der kleinen Anwartschaftsversicherung:

  • Kann ohne Angabe von Gründen beantragt werden
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung am Ende der Anwartschaftszeit
  • Muss für mindestens 6 Monate und kann für maximal 12 Monate vereinbart werden
  • Maximal 2-mal während der gesamten Versicherungsdauer möglich
  • Eine Information zum Optionsrecht wird der Police beigefügt
 
Leistungsdynamik
  • Ohne Wartezeit
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Automatisch inbegriffen für die Personen, die im Kalenderjahr der Erhöhung das 71. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Leistungserhöhung greift auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit
  • Das zusätzliche Pflegetagegeld wird so festgesetzt, dass sich ein Mehrbeitrag entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in den letzten 3 Jahren ergibt. Der hinzukommende Beitrag beläuft sich auf mindestens 10 % und maximal 20 % des bisherigen Beitrags.
  • Der Kunde kann auf Wunsch widersprechen; widerspricht er an 2 aufeinander folgenden Terminen entfällt der Anspruch auf eine weitere planmäßige Erhöhung
Weitere Vorteile
  • Einfacher Online-Abschluss: Sofort rechnen und online abschließen
  • Weltweite Leistung 
  • Leistungszusage innerhalb von 3 Wochen: Der Kunde erhält innerhalb von 3 Wochen, nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, eine verbindliche Leistungsauskunft
  • Leistung bei vollstationärer Heilbehandlung: Das Pflegetagegeld wird auch während der vollstationären Heilbehandlung weitergezahlt
  • Leistung bei Kur und Rehamaßnahmen: Das Pflegetagegeld wird auch während stationärer Rehabilitationsmaßnahme, Kur- und Sanatoriumsbehandlung weitergezahlt
  • Leistung bei verspätet gemeldetem Versicherungsfall: Wir leisten hier rückwirkend

Kostenfreie Zusatzleistungen

Persönliche Deutsche PflegeKarte

Service-Garantie für Kunden

  • Nach Abschluss der Deutschen PrivatPflege und/oder der Deutschen DemenzVersicherung erhalten Ihre Kunden eine persönliche PflegeKarte
  • Die PflegeKarte sichert den Zutritt zu den kostenfreien Zusatzleistungen
  • Garantiert wertvolle Unterstützung – jetzt und im Pflegefall
     
Pflege-Hotline

Unsere Pflege-Experten helfen und beraten im Pflegefall

  • Beantragung von Pflegeleistungen
  • Vermittlung ambulanter Pflegedienste
  • Vermittlung teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen
  • Pflegegerechtes Wohnen
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln
     
Pflegeplatz-Garantie

Spezialisten vermitteln unter Garantie einen Pflegeheimplatz

  • Innerhalb von 24 Stunden bei vollstationärer Pflege
  • Innerhalb von 48 Stunden bei teilstationärer Pflege (KurzzeitpflegeKurzzeit-Pflege kann für längstens 4 Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre PflegeHierbei handelt es sich um Pflegeeinrichtungen, in denen der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nur nachts gepflegt wird. möglich ist.)
Demenz-Betreuungsprogramm „Hilfe für Pflegende“

Kostenfreies Betreuungsprogramm für Kunden und deren pflegende Angehörige

  • 1 Jahr lang telefonische Betreuung bei der häuslichen Demenzpflege
  • Qualifizierte Fachkräfte erstellen einen individuellen Hilfe- und Betreuungsplan
  • Unterstützung beim Bewältigen des Alltags (Arbeit, Familie, etc.)
  • Aufklärung und Informationen über das Krankheitsbild Demenz
     
Pflege-Ratgeber

Informative Broschüre

  • Bietet Überblick zu den wichtigsten Themen rund um die Pflegeversicherung
  • Viele Adressen und wertvolle Tipps rund um die Pflegesituation

FAQ zur Deutschen PrivatPflege

Sieht die Deutsche PrivatPflege Wartezeiten vor?

Nein, in dem ungeförderten Pflegetagegeld der DPP profitieren Ihre Kunden von einem sofortigen Versicherungsschutz.

In der Deutschen DemenzVersicherung (Tarif 424) sowie für den DPP-Aufbautarif 495 ist die Wartezeit von 3 Jahren und zur FörderPflege ist die Wartezeit von 5 Jahren zu erfüllen. Sie können nicht erlassen werden.

Welche Auswahl an Pflegearten gibt es?

  • Häusliche Pflege = vollstationäre Pflege
  • Vollstationäre Pflege > häusliche Pflege
  • Vollstationäre Pflege

Bei häuslicher Pflege leisten wir zu 100 % auch bei Laienpflege

Was leistet die Deutsche DemenzVersicherung bei Demenz?

Die Deutsche DemenzVersicherung (DDV) ist in Kombination mit der Deutschen PrivatPflege oder selbstständig online abschließbar und leistet unabhängig von der Einstufung in einen Pflegegrad. Die DDV sieht ein einfaches Anerkennungsverfahren für Demenz durch den MDK oder die Stellungnahme eines Neurologen/Psychiaters vor und leistet ab Reisberg-Skala 5 (mittelschwere Demenz). Bis Alter 75 Jahre ist ein monatliches Demenzgeld bis zu 600 € monatlich wählbar.

Sieht die DPP eine Beitragsbefreiung vor?

Der Einschluss einer Beitragsbefreiung ist weiterhin optional möglich - es stehen drei Wahlmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 (Tarif 421 B)
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4 (Tarif 423 B)
  • keine Beitragsbefreiung

Sieht die DPP eine Einmalleistung vor?

Ja, die Einmalleistung kann in 1.000 EUR-Schritten bis max. 10.000 Euro abgeschlossen werden.

  • Tarif 434 – Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
  • Tarif 439 – Einmalleistung bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2

Neu: Für die Zielgruppe Handwerk kann die Einmalleistung bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit (Tarifstufe 439) in Höhe von max. 20.000 € abgeschlossen werden.

Kann in der DPP eine Option auf Höherversicherung vereinbart werden?

Ja, die Option auf Höherversicherung kann bei erstmaligem Vertragsabschluss der Deutschen PrivatPflege abgesichert werden. Es muss mindestens ein Tagegeld von 20 € in Pflegegrad 5 versichert sein.

Höhe und Möglichkeiten der Optionsausübung:

  • Ambulantes Pflegetagegeld hinzuwählbar
  • Anhebung des versicherten Pflegetagegeldes in den Pflegegraden 1 bis 5
  • Hinzuversicherung von Leistungen für Pflegegrad 2, 3 und/oder 4, 5 sofern diese bisher nicht bestanden haben
  • Erhöhung ist bis zu 20 € Pflegetagegeld je Pflegegrad möglich
  • Bei mehrfacher Optionsausübung maximal bis zu 40 € Pflegetagegeld je Pflegegrad
  • Maximal bis zu den im Optionszeitpunkt gültigen Höchstgrenzen (die Höchstgrenzen werden künftig bei Abschluss auf einem Beiblatt bekannt gegeben (abhängig von Abschluss mit Gesundheitserklärung oder Gesundheitsprüfung)

 Bei folgenden Ereignissen kann die Option in Anspruch genommen werden:

  • Heirat oder Scheidung vom Ehepartner
  • Tod oder Pflegebedürftigkeit des Ehepartners
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Tod eines leiblichen/adoptierten Kindes 
  • Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums oder einer Berufsausbildung (z.B. Meisterprüfung) 
  • Erstmaliger Bezug einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem berufsständischen oder betrieblichen Versorgungswerk oder von der Münchener Verein Lebensversicherung
  • Erstmaliger Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer betrieblichen Versorgungszusage oder von Altersruhegehältern (Pensionen)
  • Erstmaliger Abschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung
  • Erstmaliger Wegfall der Rentenversicherungspflicht (z.B. Geschäftsführertätigkeit)

Die Option endet wenn:

  • die Versicherungsfähigkeit entfällt;
  • Pflegebedürftigkeit eintritt;
  • das 71. Lebensjahr vollendet wird oder 
  • aufgrund der maximal möglichen Erhöhung keine weitere Option auf Höherversicherung mehr möglich ist

Gibt es eine Anwartschaftsversicherung für die Deutsche PrivatPflege?

Ja, die Anwartschaftsversicherung kann künftig ohne Nennung von Gründen abgeschlossen werden. Die Mindestdauer der Anwartschaft muss sich auf 6 Monate belaufen. Maximal kann sie zweimal während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart werden – bis hin zu einer maximalen Anwartschaftsdauer von 24 Monaten.Die Anwartschaftsversicherung kann weiterhin nur als so genannte kleine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.

Kann die FörderPflege mit der Deutschen PrivatPflege kombiniert werden?

Ja, einfach beim Online-Abschluss FörderPflege „mit Aufbautarif“ (Tarif 495) auswählen - die Tagegelder der FörderPflege gehen dabei auf die Tagegelder der DPP „on top“. Das Mindestalter für die staatliche Förderung beträgt 18 Jahre.

Ist die FörderPflege auch alleine abschließbar?

Ja, bitte beim Online-Abschluss einfach FörderPflege (Tarif 490) „ohne Aufbautarif“ auswählen.

Unterlagen zur privaten Pflegezusatzversicherung

Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen als Datei zur Deutschen PrivatPflege (DPP) auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.

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