Junger Mann steht mit überkreuzten Armen da und lächelt - Münchener Verein Private Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für das Privatleben

Weltweiter Rechtsschutz - auch bei Internetverträgen

Zu den Unterlagen

Ein Rechtsstreit kostet Geld

Vorschüsse, Honorare, Gebühren, Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige usw. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss teuer zahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen tief in die Tasche zu greifen. 

 

Jedem sein Recht

Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung besteht umfassende Sicherheit bei rechtlichen Problemen und den daraus resultierenden Folgen. Egal, ob im Privatleben, in der Freizeit oder bei alltäglichen Geschäften.

Berechnungstool und Angebot

Benutzername: 
muenchener-verein Passwort: MueASS

Tarifrechner – ALLRecht Rechtsschutzversicherungen

Mehr Informationen und Downloads finden Sie im Portal der Münchener Assekuranz im Bereich "Unterlagen": Zum MüAss-Portal

Nähere Informationen zur Privat-Rechtsschutzversicherung

Der Rechtsschutz für das Privatleben für Nichtselbstständige gibt die notwendige finanzielle Sicherheit, um sein gutes Recht durchsetzen zu können. Die günstige Rechtsschutzkombination aus den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen ist ideal für das eigene Privatleben und das der Familie. 

Highlights dieser Rechtsschutzversicherung 
  • Unbegrenzte Deckungssumme
  • Mediationsverfahren mitversichert
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Rechtsschutz für vorsätzlich begehbare Vergehen über den erweiterten Straf-Rechtsschutz
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen mitversichert
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen mitversichert
  • Weltweiter Rechtsschutz
  • Eltern und Großeltern mitversichert
  • Rechtsschutz als Arbeitgeber in hauswirtschaftlichen und Pflege-Verhältnissen
Leistungen

Wen schützt die ALLRECHT?

  • Den Versicherungsnehmer
  • Die ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner
  • Die unverheirateten und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
  • Die im Haushalt lebenden und dort gemeldeten Eltern/Großeltern bzw. die des mitversicherten Lebenspartner (letztere nicht im Single-Rechtsschutz), soweit sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt sind. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 € nicht übersteigt
Versicherungsschutz besteht:
  • Im Privatleben
  • Als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Haushaltshilfe oder Pflegekraft)
  • Im Beruf als Nichtselbstständige, z.B. als Arbeitnehmer, öffentlicher Bediensteter, Hausfrau, Schüler, Student
  • Im Straßenverkehrsbereich
  • Als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuge wie z.B. Autos, Motorräder, Mofas und Anhänger und Wasserfahrzeuge/Motorboote bis zu einem Neuwert von 50.000 €, die Sie in Ihrer Freizeit privat nutzen
  • Als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern
  • Als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit
  • Als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen
  • Als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln
  • Auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Landfahrzeuge
ALLRECHT Service-Leistungen

Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit dem Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bietet die ALLRECHT Kunden die Möglichkeit zur Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar. Sie übernimm die Kosten bis zur Höhe von maximal 120 €. Als Willenserklärung legt eine Patientenverfügung vorsorglich fest, welche medizinischen Behandlungsmethoden im Ernstfall angewandt und welche unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung kann helfen, eigene Vorstellung von würdevollem Sterben durchzusetzen. 

Unterlagen zur Rechtsschutzversicherung

Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen als Datei zur Privat-Haftpflichtversicherung auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.