Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistersektor
Am 10.März 2021 tritt bzw. trat die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ in Kraft. Sie ist Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen, mit dem unter anderem die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden sollen.