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Mann mit Bart und Locken in T-Shirt und offenem Hemd lächelt in die Kamera. Rating Deutsches Institut für Servicequalität (ntv) für Weiterempfehlung Kundenurteil SEHR GUT - Münchener Verein

Basisrente

Staatliche Förderung mit Steuervorteilen

  • Garantiert lebenslange Rentenzahlung
  • Beträchtliche Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Bürgergeldsicher
  • Steuerbegünstigte Beiträge auch für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung     
  • Der Beruf macht's möglich! Mit der Handwerker Rente gibt es bis zu 4 % mehr Leistung

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Steuervorteile und Renditechancen  

Mit attraktiven Steuervorteilen in die Zukunft: Sichern Sie Ihren Kunden eine Rente, die gezielt für den Ruhestand gefördert wird.

Mit einer BasisRente (Rürup-Rente) lässt sich eine Altersversorgung in Form einer lebenslangen Rente aufbauen. Die Beiträge sind in vollem Umfang als Sonderausgaben bis zu den gültigen Förderhöchstgrenzen steuerlich absetzbar. Die Rente unterliegt der nachgelagerten Bersteuerung. 
Für die meisten Selbstständigen und Freiberufler ist die BasisRente sogar oft die einzige Möglichkeit, eine staatliche Förderung für ihre Altersversorgung zu erhalten.

Online Rechner

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Verschiedene Varianten der BasisRente

  • Fondsgebundene Rentenversicherung mit unterschiedlichen Strategiemöglichkeiten
  • Gegen laufende Beitragszahlung oder gegen Einmalbeitrag

 

Die Vorteile

  • Garantiert lebenslange Rentenzahlung
  • Beträchtliche Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Bürgergeldsicher in der Ansparphase
  • Steuerbegünstigte Beiträge auch für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung     
  • Der Beruf macht's möglich! Mit der Handwerker Rente gibt es bis zu 4 % mehr Leistung

 

Die Förderung

Beiträge können während der Ansparphase vollständig bis zu den gültigen Förderhöchstgrenzen steuermindernd geltend gemacht werden. 2026 beträgt die Förderhöchstgrenze für Ledige 30.826€ und für Verheiratete 61.652€. Die Auszahlung (Leibrente) unterliegt der nachgelagerten Besteuerung, allerdings profitieren Ihre Kunden auch hier von steuerlichen Regelungen. Die Besteuerung erfolgt nur anteilig und richtet sich nach dem Jahr Ihres Renteneintritts.

  • Anteilige Besteuerung: Beginnt Ihr Ruhestand im Jahr 2026, sind nur 84 % der Rente steuerpflichtig. Dieser Prozentsatz steigt für spätere Rentnergenerationen jährlich leicht an. 
  • Lebenslanger Freibetrag: Der nicht zu versteuernde Anteil wird als Ihr persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben. Dieser bleibt auch bei zukünftigen Rentenerhöhungen in voller Höhe erhalten und ist dauerhaft steuerfrei.
  • Rechenbeispiel (Rentenbeginn 2026): Bei einer monatlichen Rente von 1.000 € müssen lediglich 840 € nach dem persönlichen Steuersatz, der im Ruhestand meist niedriger ist, versteuern. Die verbleibenden 160 € sind und bleiben steuerfrei.

Tarifdetails zur Basisrentenversicherung - fondsgebundene Version

BasisRente Balance - die Produkte

Tarif 85 Y    - Fondsgebundene Basisrente
Tarif 86 Y    - Fondsgebundene Basisrente mit Garantieleistung bei Rentenbeginn
 

Vertragsdaten

  • Eintrittsalter:    ab Geburt
  • Alter bei Rentenbeginn:   maximal 85 Jahre

Versicherungsleistungen

Ablaufleistung bei Rentenbeginn

Frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person

  • Lebenslange Rente
  • Kapitalabfindung aus steuerlichen Gründen nicht möglich

Beitragsgarantie

Kunde gestaltet seine Vorsorge nach seinem individuellem Sicherheitsbedürfnis

  • Ohne Beitragsgarantie
  • Für Kunden die größtmögliche Renditechancen wünschen

Gesamtrente

Sie errechnet sich aus dem vorhandenen Vertragsguthaben bei Rentenbeginn und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen

  • Berechnung der Rente mit dem bei Rentenbeginn aktuellen Rentenfaktor, mindestens mit dem im Versicherungsschein garantierten Rentenfaktor
  • Die Höhe der Gesamtrente hängt maßgeblich von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab

Überschussbeteiligung

Der Versicherungsvertrag ist an den vom Münchener Verein erzielten Überschüssen beteiligt. Auswahl zwischen zwei Varianten im Rentenbezug

  • Vor Rentenbeginn: Überschüsse werden dem Vertrag zugeführt
  • Nach Rentenbeginn:
    - Dynamische Rentenerhöhung
    - Dynamische Rentenerhöhung mit Basisrente
  • Wechsel der Form der Überschussbeteiligung im Rentenbezug bis 6 Wochen vor Rentenbeginn möglich

Todesfallschutz vor Rentenbeginn

Absicherung der Hinterbliebenen während der Laufzeit

  • Auszahlung des Fondsguthabens
    - als lebenslange Hinterbliebenen-Rente an den Ehegatten/ Lebenspartner oder
    - direkt auf einen BasisRentenvertrag des Ehegatten/Lebenspartner beim Münchener Verein oder
    - als Hinterbliebenen-Rente an ein leibliches (oder adoptiertes) Kind bis zum 17. Lebensjahr, wenn der Versicherte nicht verheiratet ist/ keinen Lebenspartner hat

Todesfallschutz ab Rentenbeginn

Absicherung der Hinterbliebenen in der Rentenphase

  • Rentengarantiezeit als Hinterbliebenenschutz
  • Rentenzahlung bis zum Ablauf der Garantiezeit bei Tod der versicherten Person
  • Sehr lange Garantiezeiten wählbar, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn, Geburtsjahr und Tarif/Berufsgruppe

Ablaufleistung bei Rentenbeginn

Frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person

  • Lebenslange Rente
  • Kapitalabfindung aus steuerlichen Gründen nicht möglich

Beitragsgarantie

Kunde gestaltet seine Vorsorge nach seinem individuellem Sicherheitsbedürfnis

  • Mit Beitragsgarantie
  • Wahl einer Garantieleistung zwischen 10 % und 87 % (in VW2 90%) der eingezahlten Beiträge

GarantiePlus

Die Option GarantiePlus kann das angestrebte garantierte Rentenkapital anheben.

GarantiePlus kann während der Ansparphase flexibel geändert werden:

  • Wahl zwischen 100 % und 150 %
  • GarantiePlus kann jährlich erhöht oder reduziert werden.
  • GarantiePlus kann jährlich ein- und ausgeschlossen werden.

Gesamtrente

Sie errechnet sich aus dem vorhandenen Vertragsguthaben bei Rentenbeginn und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen

  • Der Kunde kann von Vertragsbeginn an mit einer garantierten Mindestrente rechnen
  • Die Gesamtrente bei Rentenbeginn kann durch eine positive Entwicklung des Vertragsguthabens deutlich über der garantierten Mindestrente liegen

Überschussbeteiligung

Der Versicherungsvertrag ist an den vom Münchener Verein erzielten Überschüssen beteiligt. Auswahl zwischen zwei Varianten im Rentenbezug

  • Vor Rentenbeginn: Überschüsse werden dem Deckungskapital zugeführt
  • Nach Rentenbeginn:
    - Dynamische Rentenerhöhung
    - Dynamische Rentenerhöhung mit Basisrente
  • Wechsel der Form der Überschussbeteiligung im Rentenbezug bis 6 Wochen vor Rentenbeginn möglich

Todesfallschutz vor Rentenbeginn

Absicherung der Hinterbliebenen während der Aufschubdauer

  • Auszahlung des Gesamtguthabens (Deckungskapital)
    - als lebenslange Hinterbliebenen-Rente an den Ehegatten/Lebenspartner oder
    - direkt auf einen BasisRentenvertrag des Ehegatten/Lebenspartner beim Münchener Verein oder
    - als Hinterbliebenen-Rente an ein leibliches (oder adoptiertes) Kind bis zum 17. Lebensjahr, wenn der Versicherte nicht verheiratet ist/keinen Lebenspartner hat 

Todesfallschutz ab Rentenbeginn

Absicherung der Hinterbliebenen in der Rentenphase

  • Rentengarantiezeit als Hinterbliebenenschutz
  • Rentenzahlung bis zum Ablauf der Garantiezeit bei Tod der versicherten Person
  • Sehr lange Garantiezeiten wählbar, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn, Geburtsjahr und Tarif/Berufsgruppe

Flexible Vertragsgestaltung

Beitragszahlung

Bereits ab 10 Euro kann sich jeder eine staatlich geförderte Altersvorsorge leisten

  • Mindestbeitrag 10 Euro monatlich
  • Einmalbeitrag möglich
  • Beitragsdynamik zwischen 3 % und 10 % als Inflationsschutz möglich

Zuzahlungen

Fondsguthaben bzw. Rente einfach erhöhen mit Zuzahlungen, z. B. aus Steuerrückzahlungen, Weihnachts oder Urlaubsgeld

  • Ab 200 Euro
  • Eine oder mehrere Zuzahlungen im Versicherungsjahr
  • Summe aus Zuzahlungen und im Versicherungsjahr vereinbarten Beiträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht übersteigen Für 2026 gilt ein Höchstbetrag von 30.826€ (Ledige/Singles) bzw. 61.652€ (Verheiratete/Lebenspartner).

Beitragspause

Der Kunde kann so finanziell angespannte Zeiten überbrücken

  • Beitragspause bis zu 24 Monaten
  • In Elternzeit bis zu 36 Monaten
  • Voraussetzung: Beiträge für mindestens 36 Monate vollständig bezahlt
  • Nachzahlung der Beiträge mit Stundungszinsen oder Verrechnung mit dem Fondsguthaben bzw. Vertragsguthaben
  • Verzicht auf Stundungszinsen bei Elternzeit

Vorverlegung des Rentenbeginns

Optimale Abstimmung der Rentenzahlung auf den tatsächlichen Rentenbeginn

  • Bis zu 5 Jahre bei laufender Beitragszahlung und bei einer Mindestspanne Versicherungs-/Rentenbeginn von 5 Jahren
  • 1 Monat nach Versicherungsbeginn bei Einmalbeitrag
  • Ab Vollendung des 62. Lebensjahres

Vertragsverlängerung

Optimale Abstimmung der Rentenzahlung an die Entwicklung die Kapitalmärkte.

  • Beitragsfreie, einmalige Vertragsverlängerung bis maximal 85 Jahren

Beitragszahlung

Bereits ab 10 Euro kann sich jeder eine staatlich geförderte Altersvorsorge leisten

  • Mindestbeitrag 10 Euro monatlich
  • Einmalbeitrag ab 2.000 Euro möglich
  • Beitragsdynamik zwischen 3 % und 10 % als Inflationsschutz möglich 

Zuzahlungen

Fondsguthaben bzw. Rente einfach erhöhen mit Zuzahlungen, z. B. aus Steuerrückzahlungen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld

  • Ab 200 Euro
  • Eine oder mehrere Zuzahlungen im Versicherungsjahr
  • Summe aus Zuzahlungen und im Versicherungsjahr vereinbarten Beiträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht übersteigen. Für 2026 gilt ein Höchstbetrag von 30.826€ (Ledige/Singles) bzw. 61.652€ (Verheiratete/Lebenspartner).

Beitragspause

Der Kunde kann so finanziell angespannte Zeiten überbrücken

  • Beitragspause bis zu 24 Monate
  • Bei Elternzeit der versicherten Person bis zu 36 Monate
  • Voraussetzung: Vor der Beitragspause wurden die vollen Beiträge für mindestens 36 Monate gezahlt
  • Beiträge mit Stundungszinsen nachzuzahlen oder mit dem Fondsguthaben zu verrechnen
  • Verzicht auf Stundungszinsen bei Elternzeit 

Vorverlegung des Rentenbeginns

Optimale Abstimmung der Rentenzahlung auf den tatsächlichen Rentenbeginn

  • Bis zu 5 Jahre bei laufender Beitragszahlung und bei einer Mindestspanne Versicherungs-/Rentenbeginn von 5 Jahren
  • 1 Monat nach Versicherungsbeginn bei Einmalbeitrag
  • Ab Vollendung des 62. Lebensjahres 

Vertragsverlängerung

Optimale Abstimmung der Rentenzahlung an die Entwicklung die Kapitalmärkte

  • Beitragsfreie, einmalige Verlängerung bis maximal 85 Jahren
  • Beitragspflichtige, einmalige Verlängerung um bis zu 5 Jahre bis maximal 85 Jahre

Fondsanlage

Individuelle Fonds

Ihr Kunde hat freie Fondauswahl und stellt sein eigenes Portfolio zusammen

  • Fonds aus ausgezeichneten Kapitalanlagegesellschaften
  • kein Ausgabeaufschlag
  • Auswahl aus mehr als 80 Fonds

Exklusive Fondsstrategien

Ihr Kunde investiert bequem und profitiert vom Wissen der Fondsexperten.
Weitere Infomationen zu den Strategien finden Sie in der  MV-Fondswelt

Alles Wichtige zu den Fonds hält der  Fondsfinderbereit.

Rebalancing

  • kostenlose automatische Umschichtung des Fondsguthabens zu jedem Versicherungsjahrestag während der Aufschubdauer
  • Ziel: Wiederherstellung einer Volumengewichtung gemäß vereinbarter Anlageaufteilung der einzelnen Fonds
  • Gilt für individuell zusammengestellte Fondsanlage und für Strategien
  • Endet:
    - mit dem Ende der Aufschubdauer
    - mit Beginn eines vereinbarten Ablaufmanagements
    - auf Wunsch durch den Kunden

Shiften / Switchen

Shiften = Umwandlung der Anteile in andere MV Fonds.

Switchen = Anlage von künftigen Beiträgen in andere MV Fonds. Der Kunde kann so sein Guthaben monatlich an die Fondsentwicklung anpassen

  • Bis zu 12 Mal im Versicherungsjahr
  • Die Fondswechsel sind kostenlos
  • Aufteilung des Beitrags auf maximal 10 Fonds

Anlaufmanagement

Das Anlaufmanagement minimiert ein mögliches Kursrisiko und der Kunde profitiert vom Cost-Average-Effekt.

  • Mit dieser Option wird der Anlagebetrag zunächst in einen vorgegebenen, risikoärmeren Fonds investiert und schrittweise umgeschichtet bzw. der Fondsauswahl zugeführt. Nach Ablauf von 11 Monaten ist das Anlaufmanagement abgeschlossen.
    - Für Einmalbeitrag und Zuzahlungen
    - Das Anlaufmanagement kann jederzeit abgewählt werden.
    - Kostenfreie Option

Individuelle Fonds

Ihr Kunde hat freie Fondsauswahl und stellt sein eigenes Portfolio zusammen

  • Fonds von ausgezeichneten Kapitalanlagegesellschaften
  • kein Ausgabeaufschlag
  • Tarif 86 - Auswahl aus mehr als 80 Fonds
  • Tarif 86 (Tarif X)
    • keine Auswahl bei Angebotsberechnung
    • Volle Fondsauswahl in der Ansparphase

Exklusive Fondsstrategien

Ihr Kunde investiert bequem und profitiert vom Wissen der Fondsexperten.
Weitere Infomationen zu den Strategien finden Sie in der  MV-Fondswelt

Alles Wichtige zu den Fonds hält der  Fondsfinderbereit.

Shiften / Switchen

Shiften = Umwandlung der Anteile in andere MV Fonds.

Switchen = Anlage von künftigen Beiträgen in andere MV Fonds. Der Kunde kann so sein Guthaben monatlich an die Fondsentwicklung anpassen

  • Bis zu 12 Mal im Versicherungsjahr
  • Die Fondswechsel sind kostenlos
  • Aufteilung des Beitrags auf maximal 10 Fonds

Unterlagen zur Basisrente

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