Finanzierungsarten

Detailinformationen zu den Finanzierungsarten

  • Arbeitgeberfinanziert

  • Mischfinanziert

  • Arbeitnehmerfinanziert

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Die Finanzierungsarten der betrieblichen Krankenversicherung

Zu jeder der drei Finanzierungsarten finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Details.

 

Die bKV ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter anbietet. Dabei entscheidet der Arbeitgeber, ob er die Beiträge für seine Mitarbeiter übernimmt (die häufigste Form der bKV) oder ob die Mitarbeiter diese selbst finanzieren. 

  • Der Arbeitgeber entscheidet darüber, welche Leistungen seine Mitarbeiter erhalten. Diese können nach objektiven Gruppen auch unterschiedlich (hoch) sein.
  • Ob die Firma die Beiträge finanziert (obligatorische bKV) und/oder die Mitarbeiter selbst (fakultative bKV), steht dem Arbeitgeber frei. 
  • Eine Kombination aus beiden Modellen ist am sinnvollsten, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und gleichzeitig den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, den Schutz upzugraden und ihre Familie mitzuversichern.
Mittelblaue Farbkachel

Arbeitgeber finanziert

Alles zur Finanzierung der bKV über den Areitgeber

Hellblaue Farbkachel

Arbeitnehmer finanziert

Flexible Absicherungsmöglichkeit nach Entscheidung des Arbeitnehmers

Hellgrüne Farbkachel

Mischfinanziert

Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer

Familienangehörige absichern

Definition Familienmitglieder

  • Familienangehörige sind Ehegatten, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und unterhaltsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
  • Ein Leistungsanspruch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder bei einer deutschen privaten Krankheitskostenvollversicherung (PKV) muss bestehen

Tarifen für die Mitversicherung von Familienangehörigen

Sofern ein Kollektivvertrag vereinbart wurde, können Familienan gehörige in einem fakultativen Budget-Tarif versichert werden und zwar innerhalb der Öffnungsklausel ohne Gesundheitsprüfung in der gleichen oder einer niedrigeren Tarifausprägung wie der Versicherungsnehmer:

  • AN hat Tarif Start oder Budget 300 => Familienangehörige können max. in Budget 300 (Tarifstufe 270)
  • AN hat Tarif Budget 600  => Familienangehörige können max. in Budget 600 (Tarifstufe 271)
  • AN hat Tarif Budget 1.000  => Familienangehörige können max. in Budget 1.000 (Tarifstufe 273)
  • AN hat Tarif Budget 1.500  => Familienangehörige können max. in Budget 1.500 (Tarifstufe 275)

Eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich, wenn der Versicherungsschutz im gewählten Tarif höher oder umfassender ist.

Arbeitgeberfinanziert

Was die Mehrzahl der Arbeitnehmer gerne hätte

Alles zu Gruppenvertrag und Übertragung und FAQs zur bKV

Highlights

  • Alle Mitarbeiter werden aufgenommen,das trägt zur Chancengleichheit bei und hilft auch gerade älteren Mitarbeiter
  • Wir leisten ab Versicherungsbeginn auch für angeratene oder laufende Behandlungen in den Tarifen Start und Budget (bei Klinik gilt dies ab 25 Mitarbeiter)
  • Baustein Beitragsbefreiung: Während AU-Zeiten, Elternzeit, Sabbatical zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge für max. 36 Monate. (Der Anlass ist spätestens 2 Monate nach Eintritt anzuzeigen)
  • Mitarbeiter können während der Öffnungsklausel ohne Gesundheitsprüfung den Schutz verdoppeln - Kollektivvertrag AG nötig. (ab Oktober 2023)
  • Familienangehörige1 können ohne Gesundheitsprüfung während der Öffnungsklausel im Umfang des Tarifpaketes für die Arbeitnehmer eine Absicherung wählen. Höherer Versicherungsschutz mit Gesundheitsprüfung möglich - Kollektivvertrag AG nötig. (ab Oktober 2023)

Öffnungsklausel: Werden die Leistungen aufgestockt oder die Familie mitversichert, so verzichten wir in den ersten 3 Monaten nach Beginn des Kollektivvertrages oder ab Firmeneintritt auf die Gesundheitsprüfung.

1 Familienangehörige sind Ehegatten, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit eine Unterhaltsberechtigung gegeben ist.

Gruppenvertrag

Details zur bKV

Was ist eine bKV?

  • Eine bKV ist eine private Krankenzusatzversicherung, die eine Firma für ihre Mitarbeiter abschließen kann.
  • Diese Gruppenversicherung verschafft Zugang zu privatärztlichen Leistungen.
  • Sie schließt Lücken im Gesundheitsschutz und sichert den Mitarbeiter eine bessere medizinischen Versorgung. 
  • Alle Arbeitnehmer erhalten einen Gesundheitsschutz, den sie selbst so nicht am freien Markt abschließen könnten,
    z.B. keine Gesundheitsprüfung, Mitabsicherung der Familie, besonders günstige Kollektiv-Beiträge.
  • Der Arbeitgeber hat die freie Wahl, ob die Firma die Beiträge finanziert (obligatorische bKV) oder die Mitarbeiter (fakultative bKV).
  • Der Arbeitgeber entscheidet selbst über die Höhe der Leistungen für seine Mitarbeiter (z.B. auch nach objektiven Gruppen zuteilbar)
  • Die Arbeitnehmer können die Leistungen frei innerhalb des versicherten Tarifes frei wählen.
  • Jeder versicherte Arbeitnehmer erhält eine eigene Versicherungsnummer (für Abrechnung von Leistungen)

In wenigen Schritten zur eigenen bKV

Alles digital

  1. Das passende bKV Modell für die Firma wählen und mit uns einen Gruppen- und/oder Kollektivvertrag vereinbaren. 
  2. Die Anmeldung der Mitarbeiter erfolgt mit nur wenigen Klicks online über das Arbeitgeberportal www.mvorsorge.de
  3. Durch schnelle und digitale Prozesse unterstützen wir von Anfang an und nehmen die meiste Arbeit ab. 
     

Unterstützung für den Betriebe

Unterstützung der Firmen bei jedem Schritt

  • Kundenspezifische Analyse und Auswertung zum Thema Kostenreduzierung
  • Spezialisten-Team hilft bei der Einrichtung der bKV im Betrieb
  • Versorgungsordnung für den Betrieb
  • Veranstaltungen für die Arbeitnehmer im Betrieb
  • Individuell gestalteter Prospekt für die Arbeitnehmer inkl. Firmenlogo (SmartBook)
  • Individuelles Arbeitgeber-Portal
  • Service-Hotline bei Fragen
  • MV ServiceApp für Arbeitnehmer zur Leistungsabrechnung
     

Arbeitnehmerfinanziert

Finanzierung durch die Arbeitnehmer (fakultativ)

Für alle Arbeitnehmer

bKV-Check für Ihre Kunden

Highlights

  • Arbeitnehmer kann im Rahmen des im Rahmen des Kollektivvertrags festgelegten Tarifes ohne Gesundheitsprüfung (in den ersten 3 Monaten) für eine bKV entscheiden. 
  • Familienangehörige1 günstig mitversichern 
    Familienangehörige können im Umfang des Tarifpaketes für die Arbeitnehmer eine Absicherung wählen. Höherer Versicherungsschutz ist ohne Öffnungsklausel mit Gesundheitsprüfung möglich.
  • Keine Gesundheitsprüfung (ersten 3 Monate) 
    Werden die Leistungen aufgestockt oder die Familie mitversichert, so verzichten wir in den ersten 3 Monaten nach Beginn des Kollektivvertrages oder ab Firmen-eintritt auf die Gesundheitsprüfung.
  • Keine Wartezeiten
    Sofort erlebbarer Mehrwert für die Mitarbeiter

1) Familienangehörige sind Ehegatten, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit eine Unterhaltsberechtigung gegeben ist.

Kollektivvertrag

Damit Mitarbeiter für sich eine betriebliche Krankenversicherung nutzen können, muss der Arbeitgeber einen Kollektivvertrag abschließen, in dem die Konditionen geregelt sind.

Mögliche Tarife

  • Budget 300 und Stationär ab 10 Arbeitnehmer
  • Budget 600, 1.000, 1.500 ab 5 Arbeitnehmer

Versicherbare Personen

  • Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland
  • In Deutschland angestellte Mitarbeiter des Kollektivpartners
  • Deren Ehegatten oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Lebenspartner gem. LPartG sowie unterhaltsberechtigte Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
  • Es besteht ein Leistungsanspruch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder bei einer deutschen privaten Krankheitskostenvollversicherung (PKV)
  • Den Mitarbeitern gleichgestellt sind Mitglieder der Geschäftsführung sowie Betriebsinhaber

Gesundheitsprüfung

Keine Gesundheitsprüfung

  • In den ersten 3 Monaten ab Beginn des Kollektivvertrages oder ab Firmeneintritt (=Öffnungsklausel) 
  • Für Kindernachversicherung bis 2 Monate nach Geburt/Adoption
  • Für neue Ehegatten oder Lebenspartner innerhalb 3 Monate nach Eheschließung, mit Begründung der häuslichen Gemeinschaft bzw. Eintragung in das Lebenspartnerschaftsregister
  • Für neue Mitarbeiter und deren Angehörige (abhängig von AG):
    – Ja, bKV für MA in der Probezeit: Beginn Öffnungsklausel ab Eintrittsmeldung der VP
    – Nein, keine bKV für MA in der Probezeit: Beginn Öffnungsklausel ab Ende der Probezeit

Mit Gesundheitsprüfung

  • Bei Zugang später als 3 Monate ab Beginn des Kollektivvertrages bzw. mehr als 3 Monate nach Firmeneintritt
  • Wenn AN oder dessen Angehörige ein höheres Tarifpaket als das obligatorische des AN wünschen
  • Ja/Nein-Fragen im Rahmen der Antragserstellung: Wird eine Frage mit „Ja“ beantwortet endet der Antragsprozess; es kann dann kein Versicherungsschutz abgeschlossen werden

Mischfinanziert

Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Highlights

  • Mitarbeiter können innerhalb der Öffnungsklausel* ohne Gesundheitsprüfung den Schutz verdoppeln (Kollektivvertrag AG nötig).
  • Familienangehörige können (innerhalb der Öffnungsklausel* ohne Gesundheitsprüfung) im Umfang des Tarifpaketes des Arbeitnehmers für die Arbeitnehmer eine Absicherung wählen, höherer Versicherungsschutz ist ohne Öffnungsklausel mit Gesundheitsprüfung möglich.

* Werden die Leistungen aufgestockt oder die Familie mitversichert, so verzichten wir in den ersten 3 Monaten nach Beginn des Kollektivvertrages oder ab Firmeneintritt auf die Gesundheitsprüfung.

Mehr für alle

Leistung als Mitarbeiter selbst erhöhen

Mitarbeiter können das Budget selbst erhöhen und auch Familie oder Partner/Partnerin mitversichern.

  • Voraussetzung ist, dass bereits ein arbeitgeberfinanzierter Tarif besteht
  • Zusätzlich hat der Arbeitgeber einen Kollektivvertrag mit uns vereinbart
  • Dann kann der Mitarbeiter das Budget über einen arbeitnehmerfinanzierten Tarif erweitern
     

bKV-Tarif

Budget 300

Budget 600

Budget 1.000

Budget 1.500

Start
Budget 300
Budget 600
Budget 1.000
Budget 1.500

  mit Gesundheitsprüfung erweiterbar
ohne Gesundheitsprüfung erweiterbar (innerhalb Öffnungsklausel)

Bei Einreichung von Leistungen werden diese zuerst aus dem arbeitnehmerfinanzierten Tarif erstattet

Unser Tipp für mehr Schutz –auch für die Familie

Erhöhung des jährlichen Budgets

Der Wunsch nach höheren Leistungen? Gerne! Bei uns können Arbeit-nehmer ihr jährliches Budget einfach erhöhen oder verdoppeln. Das Beste dabei ist: Sie profitieren von den günstigen Firmen-Kollektivbeiträgen und haben in den ersten drei Monaten keine Gesundheitsprüfung.

Schutz für die Lieblingsmenschen

Arbeitnehmer können ihre Familie oder Lebenspartner/Lebens-partnerinnenbei uns absichern. Zum gleichen Schutz oder einem ähnlichen. Der Vorteil: Sie profitieren von günstigeren Beiträgen als marktüblich. Zudem verzichten wir in den ersten drei Monaten auf die Gesundheitsprüfung*.

* Verzicht auf Gesundheitsprüfung gilt in den ersten 3 Monaten ab Beginn des Kollektivvertrages oder ab Firmeneintritt.

Mehr Schutz für die Familie

Ausgangslage:

Max, 27 Jahre alt, arbeitet in einem kaufmännischen Unternehmen und bekommt von seinem Arbeitgeber eine bKV im Budget 300.
Dazu unterschreibt der Arbeitgeber einen Kollektivvertrag zum Beispiel ab dem 01.05.2024.

Max möchte nun seine Familie mitversichern und hat dafür 3 Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 - Innerhalb Öffnungsklausel zu gleichem Budget

bKV Max (Beginn 01.05.2024)

Max entschließt sichvordem 31.07.2024 seine Frau und seine Kinder im selben Budget 300 zu versichern.

Ehefrau Maria

Maria ist im Budget 300 versichert. Max zahlt für sie einen monatlichen Beitrag von 16,40 €. (Keine Gesundheitsprüfung)

Kinder Lukas & Simone

Beide Kinder sind im Budget 300 versichert. Max zahlt monatlich pro Kind 8,60 €. (Keine Gesundheitsprüfung)

Möglichkeit 2 - Außerhalb Öffnungsklausel zu gleichem Budget

Max (Beginn 01.05.2024)

Max entschließt sich am 15.08.2024 seine Frau und seine Kinder im selben Budget 300 zu versichern.

Ehefrau Maria

Maria ist im Budget 300 versichert. Max zahlt für sie einen monatlichen Beitrag von 16,40 €. (Mit Gesundheitsprüfung*)

* Bitte beachten Sie, dass eine Gesundheitsprüfung auch zur Antragsablehnung führen kann.

Kinder Lukas & Simone

Beide Kinder sind im Budget 300 versichert. Max zahlt monatlich pro Kind 8,60 €. (Mit Gesundheitsprüfung*)

* Bitte beachten Sie, dass eine Gesundheitsprüfung auch zur Antragsablehnung führen kann.

Möglichkeit 3 - Außerhalb Öffnungsklausel zu gleichem Budget

Max (Beginn 01.05.2024)

Max entschließt sich vor dem 31.07.2024 seine Frau und seine Kinder zu versichern, aber zu einem höheren Budget 600.

Ehefrau Maria

Maria ist im Budget 600 versichert. Max zahlt für sie einen monatlichen Beitrag von 27,80 €. (Mit Gesundheitsprüfung*)

* Bitte beachten Sie, dass eine Gesundheitsprüfung auch zur Antragsablehnung führen kann.

Kinder Lukas & Simone

Beide Kinder sind im Budget 600 versichert. Max zahlt monatlich pro Kind 10,80 €. (Mit Gesundheitsprüfung*)

* Bitte beachten Sie, dass eine Gesundheitsprüfung auch zur Antragsablehnung führen kann.

Vorteile der Mischfinanzierung

  • Nutzung der Möglichkeiten aus beiden Versionen (arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanziert)
  • Planungssicherheit für Arbeitgeber 
  • Flexibitität für Mitarbeiter